Az. 3 C 17.15: Ergebnisse von Strukturprüfungen sind i.R. einer Schiedsstellenfestsetzung nur bei evidenten Abrechnungsfehlern zu berücksichtigen
Az. 3 C 17.15: Ergebnisse von Strukturprüfungen sind i.R. einer Schiedsstellenfestsetzung nur bei evidenten Abrechnungsfehlern zu berücksichtigen (Seufert Rechtsanwälte).
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