Az. 6 K 701/15: Kein Erstattungsanspruch nach Beihilferecht für als Wahlleistungen durchgeführte ärztliche Behandlungen (hier: Laborleistungen) während eines stationären Krankenhausaufenthaltes
Az. 6 K 701/15: Kein Erstattungsanspruch nach Beihilferecht für als Wahlleistungen durchgeführte ärztliche Behandlungen (hier: Laborleistungen) während eines stationären Krankenhausaufenthaltes (Urteilsbegründung).
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