Az. B 1 KR 19/17 R: Krankenkassen haben das gesetzlich verbriefte Recht auf Einsichtnahme in die Behandlungsunterlagen des Patienten während eines Rechtsstreites
Az. B 1 KR 19/17 R: Krankenkassen haben das gesetzlich verbriefte Recht auf Einsichtnahme in die Behandlungsunterlagen des Patienten während eines Rechtsstreites (Medizinrecht RA Mohr).
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