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Az. B 1 KR 29/13 R: Eigenes Prüfregime - Krankenkassen sind jederzeit berechtigt, die sachlich-rechnerische Richtigkeit einer Krankenhausabrechnung zu prüfen

Az. B 1 KR 29/13 R: Eigenes Prüfregime - Krankenkassen sind jederzeit berechtigt, die sachlich-rechnerische Richtigkeit einer Krankenhausabrechnung zu prüfen (Medizinrecht RA Mohr).

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