Az. B 1 KR 34/15 R, B 1 KR 33/15 R, B 1 KR 21/15 R, B 1 KR 28/15 R, B 1 KR 23/15 R: Terminbericht Nr. 14/16 des Bundessozialgerichtes
Az. B 1 KR 34/15 R, B 1 KR 33/15 R, B 1 KR 21/15 R, B 1 KR 28/15 R, B 1 KR 23/15 R: Krankenhausbehandlung allein reiche nicht für Kodierbarkeit einer medizinisch notwendigen Dialyse als allgemeine Krankenhausleistung aus; sie könne ambulant abgerechnet werden. Eine zulässige Nachforderung i.R. der Rechnungskorrektur müsse nicht mehr als 5 vH der Rechnungssumme betragen. Ein tagesbezogenes teilstationäres Entgelt sei nicht für die Aufnahmeuntersuchung abrechenbar. Kürzung einer Fallpauschale wegen nicht vollumfänglicher Erfülllung der Qualitätssicherungs-Richtlinie zum Bauchaortenaneurysma (QBAA-RL). Portimplantation nicht als ambulante Operation innerhalb der Grenzverweildauer einer DRG zusätzlich abrechenbar, sondern nachstationär zu erbringen (Terminbericht Nr. 14/16).