Az. L 5 KR 170/15 und L 5 KR 260/16: Laut Urteilen des Bayerischen Landessozialgerichtes stehe es nicht im Belieben der gesetzlichen Krankenkassen, sich einen bestimmten Gutachter oder Gutachterdienst auszuwählen
Az. L 5 KR 170/15 und L 5 KR 260/16: Laut Urteilen des Bayerischen Landessozialgerichtes stehe es nicht im Belieben der gesetzlichen Krankenkassen, sich einen bestimmten Gutachter oder Gutachterdienst auszuwählen (Pressemitteilung).