Az. B 1 KR 16/20 R: Krankenhausträger muss vor Widerlegung seiner Mindestmengen-Prognose Gelegenheit zur Konkretisierung oder Ergänzung erkennbar unvollständiger oder unplausibler Angaben bekommen /> Dem Gemeinschaftsklinikum Mittelrhein brechen die Einnahmen weg />
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