Entscheidungen des Gemeinsamen Bundesausschusses bei unzureichender Datenlage: Entscheidungsoptionen bei neuen Untersuchungs- und Behandlungsmethoden
Entscheidungen des Gemeinsamen Bundesausschusses bei unzureichender Datenlage: Entscheidungsoptionen bei neuen Untersuchungs- und Behandlungsmethoden (Springer).
Entsprechend gesetzlicher Vorgaben entscheidet der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) über die Aufnahme neuer Untersuchungs- oder Behandlungsmethoden in den GKV-Leistungskatalog (Gesetzliche Krankenversicherung) auf Grundlage der bestverfügbaren Evidenz. Sofern der Nutzen hinreichend sicher
belegt ist, kann eine neue Methode in den Leistungskatalog aufgenommen werden, andernfalls ist eine Erprobungsstudie durchzuführen.
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kann beispielsweise der G‑BA nur Ja/nein-Entscheidungen treffen und muss dafür
die vorgefundene, oft unzureichende Datenlage akzeptieren, oder (muss) versuchen,
die Datenlage durch die Initiierung einer eigenen Studie zu verbessern.
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Quelle: Springer, 05.03.2021