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Fingeramputationen und -replantationen bei unterschiedlichen Kostenträgern: Ist die Vergütung kostendeckend?

Fingeramputationen und -replantationen bei unterschiedlichen Kostenträgern: Ist die Vergütung kostendeckend? / The revenue from finger replantation and revision amputation: Is it cost-covering? (Thieme Connect).



Fingeramputationen sind ein in berufsgenossenschaftlichen Unfallkliniken häufig behandeltes Verletzungsbild und werden entweder durch Fingerreplantation oder Stumpfbildung therapiert. Die Kosten beider
Therapieoptionen unterscheiden sich dabei erheblich. Ob eine kostendeckende
Vergütung von Fingeramputationsverletzungen insbesondere mit nachfolgender
Fingerreplantation erfolgt und inwiefern dies vom Kostenträger abhängt, ist
Gegenstand dieser Untersuchung. [...]
Primäre Replantationen sowie
Replantationen mit nachfolgender Stumpfbildung waren mit im Mittel 260 Euro bei
gesetzlich krankenversicherten Patienten defizitär. Im Gegensatz dazu war die
Vergütung der gesetzlichen Unfallversicherung mit im Mittel 900 Euro Erlös nach
Abzug der Kosten kostendeckend. [...]
Im deutschen DRG-System ist die Vergütung der Behandlung von
Fingeramputationen abhängig vom Kostenträger. Während diese in der gesetzlichen
Unfallversicherung sowohl für Fingerreplantationen als auch für
Fingeramputationen in Berufsgenossenschaftlichen Kliniken kostendeckend ist,
war dies bei gesetzlich krankenversicherten Patienten lediglich bei primären
Stumpfbildungen der Fall. Insbesondere bei Fingeramputationsverletzungen, die
mit einer Replantation versorgt werden, sollte eine Überarbeitung der
Kalkulationsgrundlage in Erwägung gezogen werden, um monetäre Fehlanreize in
der Patientenversorgung zu vermeiden.

Quelle: Thieme Connect, 07.11.2018

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