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AOK-Qualitätsvertrag für Hüftendoprothetik mit den Universitäts- und Rehabilitationskliniken Ulm (RKU) geschlossen

Für erfolgreiche OPs und Patientensicherheit: Qualitätsvertrag für Hüftendoprothetik mit den Universitäts- und Rehabilitationskliniken Ulm (RKU) geschlossen (Pressemitteilung).



Die AOK Baden-Württemberg schließt mit den Universitäts- und Rehabilitationskliniken Ulm (RKU) ihren ersten Qualitätsvertrag. Versicherte der größten Kasse im Südwesten profitieren dann dort von besonders hohen Standards bei Hüftimplantationen. Ab dem 01.04.2021 sollen die ersten Patientinnen und Patienten nach dem neuen Konzept behandelt werden, das die AOK
Baden-Württemberg gemeinsam mit führenden Operateuren aus der ganzen Republik
entwickelt hat. „Auch wenn die Corona-Pandemie derzeit die volle Aufmerksamkeit
besitzt, dürfen die Bemühungen um eine weitere Verbesserung der
gesundheitlichen Versorgung der Menschen im Land nicht ruhen“, so Johannes
Bauernfeind, Vorstandsvorsitzender der AOK Baden-Württemberg.

Ziel des Vertrages sei es, so Bauernfeind weiter, die Qualität der Eingriffe zu
steigern und mit den besten Kliniken Standards für die hochwertige
Regelversorgung von morgen zu setzen. „Wer eine neue Hüfte braucht, wird dann
idealerweise in Verbindung mit unserem Facharztvertrag Orthopädie und unserem
spezialisierten Rehabilitationskonzept AOK proReha von Anfang bis Ende nahtlos
betreut – und das mit höchster Qualität.“ Dies suche in Baden-Württemberg und
darüber hinaus seines Gleichen.

„Für den Erfolg einer Hüft-OP spielen die Erfahrung der Operateure und die
standardisierten Abläufe in den behandelnden Kliniken eine entscheidende
Rolle“, so Prof. Dr. med. Heiko Reichel, Ärztlicher Direktor der Orthopädischen
Universitätsklinik Ulm am RKU. Dies bestätigten auch Zahlen des WIdO
(Wissenschaftliches Institut der AOK): Demnach haben Patienten, die in Kliniken
mit weniger als 45 Hüftimplantationen im Jahr behandelt werden, ein um über 30
Prozent erhöhtes Risiko für Komplikationen als jene, die in Kliniken mit mehr
als 200 Fällen operiert werden. „Insofern ist der geschlossene Vertrag ein
wichtiger Schritt hin zu höherer Behandlungsqualität und mehr Sicherheit für
alle Patienten und weg von der leider immer noch weit verbreiteten
Gelegenheitschirurgie bei Hüftoperationen“, so Reichel.

Ebenso entscheidend wie die Operation selbst sei für ihren Erfolg auch, was
rundherum geschehe, so Bauernfeind. „Ganz wichtig ist es uns, dass die
Patientinnen und Patienten auch vor und nach der Operation gut versorgt
werden.“ Fast 60 Prozent der Hüftendoprothetik-Patienten seien über 70 Jahre
alt. „Um deren Sicherheit zu erhöhen, schreibt unser Qualitätsvertrag deshalb
unter anderem gezielte Maßnahmen zur Reduzierung von Risiken im Zusammenhang
mit Operationen und dem Einsatz von Narkosemitteln verpflichtend vor – eine
sogenannte Delir-Prävention.“

Weiterführende Informationen für die Redaktionen:

Folgende Voraussetzungen sind von den Interessenten vor Abschluss eines
Qualitätsvertrages gem. § 110a SGB V im Leistungsbereich der endoprothetischen
Gelenkversorgung, Teilbereich Hüft-Endoprothetik zu erfüllen:


Sitz des Krankenhauses in Baden-Württemberg
Zertifizierung als Endoprothetik-Zentrum der Maximalversorgung (EPZmax)
Mindestfallzahl von 200 Fällen im Bereich der elektiven
Hüft-Endoprothesen-Erstimplantation sowie 25 Fällen bei Wechseloperationen von
Hüft-Endoprothesen pro Jahr.
Intensivmedizinische Versorgung am Standort des EPZmax
Mindestanforderung beim Indikator „Implantation einer Hüftgelenks-Endoprothese
bei Coxarthrose (EHTEP)“ im Rahmen der Qualitätssicherung mit Routinedaten
(QSR)
Stationäre, gesetzliche Qualitätssicherung: Keine qualitativen Auffälligkeiten
im Rahmen des strukturierten Dialogs bei den Qualitätsindikatoren der
Hüft-Endoprothesenversorgung
Vorhaltung von Schulungskonzepten/Weiterbildungen
Präoperative Patientenschulung
Delirreduzierende Ausstattung
Spezifische Anforderungen an die Implantatauswahl

Quelle: Pressemitteilung, 05.10.2020

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