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Aktualisierung der Mindestmengen-Transparenzkarte der AOK 2021 mydrg.de





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Aktualisierung der Mindestmengen-Transparenzkarte der AOK 2021

Aktualisierung der Mindestmengen-Transparenzkarte der AOK: 1.075 Kliniken dürfen im kommenden Jahr 2021 Mindestmengen-relevante Behandlungen durchführen (AOK).



Die AOK hat die Mindestmengen-Transparenzkarte in ihrem Internetauftritt aktualisiert und gibt erstmals einen Überblick über alle 1.075 deutschen Kliniken, die 2021 Mindestmengen-relevante Operationen mit besonders hohen Risiken für die Patienten durchführen dürfen. Das sind 17 Klinik-Standorte weniger als in
diesem Jahr. Die Informationen basieren auf aktuellen
Entscheidungen der Landesverbände der Krankenkassen für das kommende Jahr. Sie
sind in den letzten Wochen aufgrund der Fallzahlen für die relevanten
Behandlungen getroffen worden, die von den Kliniken gemeldet wurden. Die
Online-Karte zeigt im Detail die Zahl der Operationen, die die einzelnen
Krankenhäuser bis zum 7. August 2020 melden mussten. Sie beziehen sich auf
sieben komplexe und planbare Behandlungen, zu denen es aktuell gesetzlich
vorgegebene Mindestmengen gibt. Dies sind die Implantation von künstlichen
Kniegelenken (50 Fälle pro Jahr), Transplantationen von Leber (20), Niere (25)
und Stammzellen (25), komplexe Operationen an der Speiseröhre (10) und
Bauchspeicheldrüse (10) sowie die Versorgung von Früh- und Neugeborenen mit
einem Geburtsgewicht unter 1.250 Gramm (14 Fälle pro Jahr).

Viele Klinik-Klagen vor den Sozialgerichten
"Die 2019 neu eingeführten Regelungen zur Meldung der OP-Zahlen durch die
Krankenhäuser führen zu mehr Transparenz - nicht nur für die Krankenkassen,
sondern dank unserer Online-Karte auch für Patienten und einweisende Ärzte ",
betont Martin Litsch, Vorstandsvorsitzender des AOK-Bundesverbandes. "Die von
den Krankenhäusern gemeldeten Fallzahlen geben wichtige Hinweise auf die
Routine der OP-Teams am jeweiligen Standort."

Für die Kliniken, die bestimmte komplexe Eingriffe nicht mehr erbringen dürfen,
sei das mitunter ein schmerzhafter Prozess. Das zeige auch die relativ hohe
Zahl von Klagen vor den Sozialgerichten: Von den bundesweit rund 70 Kliniken,
die von einem Vergütungsausschluss für 2020 betroffen waren, sind ungefähr die
Hälfte vor Gericht gezogen. "Die Durchsetzung der Mindestmengen bleibt auch
unter den neuen Rahmenbedingungen ein schwieriger Prozess", sagt AOK-Vorstand
Litsch. Daher begrüßt der AOK-Bundesverband die Pläne des Gesetzgebers, mit dem
"Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung" (GVWG) die
Mindestmengen-Regelungen weiterzuentwickeln. „Die geplante Stärkung der
Mindestmengen ist wichtig, denn sie bewahren Patientinnen und Patienten vor
unnötigen Komplikationen und können sogar Leben retten“, so Litsch.

Grafik: Mindestmengen-Transparenzkarte - kh
Zur Mindestmengen-Transparenkarte

934 Kliniken dürfen 2021 Knie-Implantationen durchführen
Die Indikation mit den wenigsten beteiligten Kliniken ist die
Lebertransplantation, die im nächsten Jahr in 21 Kliniken durchgeführt werden
darf. Diese Zahl hat sich gegenüber dem Vorjahr nicht geändert. Am anderen Ende
des Spektrums liegen die Erstimplantation von Knie-Totalendoprothesen: 934
Klinik-Standorte haben für das kommende Jahr eine Abrechnungserlaubnis
erhalten. Das sind 23 Standorte weniger als in diesem Jahr. In der AOK-Karte
lassen sich schon auf den ersten Blick regionale "Cluster" erkennen, in denen
viele Kliniken die komplizierten Knie-Operationen anbieten - mit großen
Unterschieden im Fallzahl-Niveau.

AOK fordert Erhöhung bestehender Mindestmengen
Studien belegen, dass in Kliniken, die die vorgegebenen Mindestmengen
einhalten, das Komplikationsrisiko und die Sterblichkeit der Patientinnen und
Patienten geringer sind als in Krankenhäusern mit Fallzahlen unterhalb der
Mindestmenge. "Daher fordern wir eine Erhöhung der bestehenden Mindestmengen -
zum Beispiel bei den komplexen Operationen an Speiseröhre und
Bauchspeicheldrüse," so Martin Litsch. Sie seien auch im internationalen
Vergleich viel zu niedrig angesetzt. Ein wichtiger Schritt sei die Erhöhung der
Mindestmengen für die Versorgung von Frühgeborenen mit geringem Geburtsgewicht,
die kurz vor der Verabschiedung im Gemeinsamen Bundesausschuss stehe: "Das war
ein zäher und langwieriger Prozess, weil sich die Vertreter der Kliniken im GBA
mit Händen und Füßen gegen eine deutliche Erhöhung der Fallzahl-Grenze gewehrt
haben"“, kritisiert Litsch. "Gerade in diesem sensiblen und komplexen
Versorgungsbereich hat diese Strategie der Verschleppung fatale Folgen für die
betroffenen Kinder und ihre Eltern."

Die AOK bekräftigte auch ihre Forderung nach der Einführung neuer
Mindestmengen: "Studien zeigen, dass die Einführung zusätzlicher Mindestmengen
für Operationen bei Brustkrebs, Lungenkrebs, Darmkrebs,
Herzklappen-Implantationen und Hüftprothesen-Implantationen sinnvoll ist und
die Qualität der Versorgung verbessern kann", betont Martin Litsch. Im Juni
hatte der Gemeinsame Bundesausschuss auf Antrag des unparteiischen Vorsitzenden
beschlossen, die Beratungen zur Etablierung einer Mindestmenge für
Herzklappen-Implantationen aufzunehmen. Zuvor waren das Thema im zuständigen
Unterausschuss mehrfach vertagt worden. "Im Interesse der Patienten ist zu
hoffen, dass die Prozesse zur Etablierung neuer Mindestmengen nicht so lange
dauern wie in der Vergangenheit", so Litsch.

Absage von planbaren OPs wegen Pandemie wird berücksichtigt
Seit 2019 gelten geänderte Vorgaben des Gemeinsamen Bundesausschusses (GBA) für
Kliniken, die Mindestmengen-relevante Behandlungen durchführen wollen: Sie
müssen den Krankenkassen in ihrem Bundesland jeweils zur Jahresmitte ihre
aktuellen Fallzahlen der letzten anderthalb Jahre melden und eine Prognose über
die OP-Zahlen im kommenden Jahr abgeben. Die Landesverbände der Krankenkassen
prüfen diese Angaben und entscheiden, ob sie die Prognose der jeweiligen Klinik
akzeptieren. Eine positive Prognose für das Folgejahr können auch Kliniken
erhalten, die die notwendige Zahl von Operationen - zum Beispiel infolge der
Absage von planbaren Eingriffen in der Coronavirus-Pandemie - nicht erbracht
haben. Zudem gibt es Krankenhäuser, die ihre OP-Berechtigung durch die
zuständige Landesbehörde erhalten, um eine flächendeckende medizinische
Versorgung zu gewährleisten. Die "Mindestmengen-Transparenzkarte" der AOK macht
für die einzelnen Krankenhäuser sichtbar, auf welcher Basis die OP-Berechtigung
erteilt wurde und welche Fallzahlen zuletzt erreicht wurden. Auch Kliniken, die
das erste Mal oder nach einer mindestens zweijährigen Unterbrechung eine
Leistungserlaubnis erhalten haben, werden in der Online-Karte ausgewiesen.

Die Daten aus der Mindestmengen-Transparenzkarte werden in Kürze auch in die
Krankenhaussuche im AOK-Gesundheitsnavigator eingespielt. Auch hier können sich
alle Interessierten über die Qualität und Fallzahlen von Kliniken bei
bestimmten Behandlungen informieren. Neben Fallzahlen und
Mindestmengen-Informationen finden sich im AOK-Navigator auch zusätzliche
Auswertungen zur Behandlungsqualität auf Basis des Verfahrens zur
"Qualitätssicherung mit Routinedaten" (QSR) des Wissenschaftlichen Instituts
der AOK.

Quelle:AOK, 05.11.2020

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