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AOK-Facharztvertrag Kardiologie in Baden-Württemberg: Bessere Versorgungssteuerung belegt

AOK-Facharztvertrag Kardiologie in Baden-Württemberg: Bessere Versorgungssteuerung belegt (Pressemitteilung).



Erste Ergebnisse einer wissenschaftlichen Evaluation des AOK-Facharztvertrags Kardiologie zeigen eine deutlich verbesserte Versorgungssteuerung für die teilnehmenden Versicherten. Bei Herzinsuffizienz (HI) und koronarer
Herzkrankheit (KHK) erfolgt die Inanspruchnahme der Fachärzte deutlich
gezielter: Die Überweisungsquote im Facharztvertrag liegt bei nahezu 100
Prozent, in der Kontrollgruppe der Regelversorgung bei lediglich zwei Drittel.
Die Studie belegt ferner, dass es bei der Vermeidung unnötiger
Krankenhausaufenthalte und Liegezeiten für die untersuchten Indikationen
signifikante Unterschiede zugunsten des Facharztvertrages gibt. Ende September
wird der Abschlussbericht dem Förderer – dem Gemeinsamen Bundesausschuss –
vorgelegt, der unter anderem Ergebnisse zur kardiovaskulären Mortalität
enthält. Die sehr guten Ergebnisse würden die hohe Versorgungsqualität vor Ort,
die sich für kardiologische Patientinnen und Patienten ergeben, bestätigen und
dürfe durch den vorliegenden Referentenentwurf des sogenannten
„Faire-Kassenwahl-Gesetzes“ (FKG) nicht aufs Spiel gesetzt werden, so die
Vertragspartner. Dieser Referentenentwurf gefährde das Erreichte massiv und
würde die gesamte Alternative Regelversorgung in Frage stellen.

Die Evaluation des Kardiologievertrags untersucht Effekte im direkten Vergleich
zur Regelversorgung, die sich für kardiologische Patienten ergeben, die sowohl
an der HZV als auch am Facharztprogramm teilnehmen. Die Goethe-Universität
Frankfurt/Main analysierte für die Jahre 2015 und 2016 Daten von 13.404
Versicherten mit Herzinsuffizienz in der Interventions- und 8.776 ebenfalls an
Herzinsuffizienz erkrankten Patienten in der Kontrollgruppe: Die
Behandlungsquote mit Überweisung lag beim Facharzt im Selektivvertrag bei 99,1
gegenüber 66,6 Prozent in der Regelversorgung. Ähnlich positive Ergebnisse sind
bei den Patienten mit KHK zu verzeichnen. Hier erfolgte die gezielte
Überweisung in 98,5 Prozent versus 64,8 Prozent der Fälle. Die relative
Risikoreduktion (also um welchen Faktor sich ein Risiko bei zwei Gruppen
unterscheidet) von Hospitalisierungen wegen akut dekompensierter
Herzinsuffizienz liegt bei rund 24 Prozent. Bei KHK-Patienten liegt die
relative Risikoreduktion kardiovaskulär bedingter Hospitalisierungen bei 13
Prozent. Prof. Dr. Ferdinand Gerlach, Direktor des Instituts für
Allgemeinmedizin der Goethe-Universität Frankfurt/Main, weist auf die Bedeutung
für die Überlegenheit der selektivvertraglichen Versorgung hin: „Das
Beeindruckende der jetzt vorliegenden Ergebnisse zur strukturierten,
hausärztlich und fachkardiologisch eng abgestimmten Versorgung im Rahmen des
Facharztvertrags Kardiologie ist die Effektstärke im Vergleich zur
Regelversorgung. Es zeigt sich, dass auch im deutschen Gesundheitswesen, das
ansonsten stark fragmentiert ist, substantielle Fortschritte in punkto
integrierter Versorgungssteuerung und -qualität sowie Effizienz möglich
sind.”

Mit Mitteln des Innovationsfonds haben die Universitäten Frankfurt/Main, Jena
und Heidelberg sowie das aQua-Institut in Göttingen den Kardiologievertrag
evaluiert. In den ersten Auswertungen sehen die Vertragspartner eine
Bestätigung der vier umfassenden Evaluationen zur Hausarztzentrierten
Versorgung (HZV) im Rahmen des AOK-Hausarztvertrags in Baden-Württemberg aus
den Jahren 2012 bis 2018 sowie den positiven Erfahrungen von mittlerweile 7.500
versorgenden Ärzten und Psychotherapeuten. Nun sehen sie insbesondere darin
eine Gefahr, dass im Referentenentwurf des FKG ein Verbot für
Behandlungsdiagnosen als Voraussetzung für definierte Leistungsvergütungen
enthalten ist. Die derzeitige Formulierung würde gerade auf bestimmte
Patientengruppen zugeschnittene Versorgungsleistungen – wie sie im
Facharztprogramm explizit angelegt sind – unmöglich ma-chen. Dazu kommentiert
Dr. Werner Baumgärtner, Vorstandsvorsitzender von MEDI Baden-Württemberg und
MEDI GENO Deutschland: „Das FKG gibt vor, den Versorgungswettbewerb zu
befördern und konterkariert sein eigenes Ziel mit diesem fatalen Vorschlag, der
jetzt wieder kommt, nachdem er bereits im TSVG in letzter Minute abgewendet
wurde. Der Referentenentwurf muss zwingend geän-dert werden, um die
erfolgreiche Fortsetzung der Verträge zu gewährleisten. Denn dadurch sind
passgenaue regionale Versorgungsstrukturen geschaffen worden. Gerade die
Erkenntnisse der unabhängigen Wissenschaftler bestätigen dies eindrucksvoll.
Sie sollten daher im Haus von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn ernsthaft
zur Kenntnis genommen werden, damit der mühsam aufkeimende
Versorgungswettbewerb nicht wieder verdorrt.“

Hintergrundinformation

2010 startete in Baden-Württemberg der bundesweit erste Selektivvertrag zur
fachspezialistischen Versorgung im Bereich der Kardiologie. Vertragspartner des
Facharztvertrags Kardiologie nach § 73c SGB V sind die AOK Baden-Württemberg,
die Bosch BKK, MEDI Baden-Württemberg, die MEDI-VERBUND AG, der Bundesverband
niedergelassener Kardiologen (BNK), die BNK Service GmbH, sowie der
Berufsverband niedergelassener fachärztlich tätiger Internisten (BNFI). Den
Vollversorgungsvertrag kennzeichnet ein verbindlich koordiniertes Zusammenspiel
von Hausarzt und Facharzt. Die inhaltliche Basis bilden strukturierte
Therapiepfade für relevante Indikationsbereiche und eine daran geknüpfte
Vergütung, die eine intensivere ambulante Versorgung ermöglichen. Ein
spezielles Ziel des vertraglich verknüpften Haus- und Facharztprogrammes ist
es, den Patienten potenziell vermeidbare und belastende Krankenhausaufnahmen zu
ersparen. Derzeit nehmen 40 Prozent der 1,63 Millionen HZV-Teilnehmer auch am
AOK-Facharztprogramm teil.

Quelle: Pressemitteilung, 25.07.2019

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