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Aufwand und Nutzen bei der Qualitätssicherung müssen zusammenpassen

Datengestützte Qualitätssicherung soll vereinfacht werden (Gemeinsamer Bundesausschuss).



Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) will die Qualitätssicherung bei der medizinischen Versorgung von Patientinnen und Patienten insgesamt einfacher und praxisnaher aufstellen. Ein Eckpunktepapier mit konkreten Vorschlägen hat er heute für einen speziellen Bereich, die datengestützte Qualitätssicherung,
beschlossen. „Hinter jedem einzelnen Ansatz steht für mich: Aufwand und Nutzen bei der Qualitätssicherung müssen zusammenpassen. Nur so können wir alle an der Qualitätssicherung Beteiligten mitnehmen und tatsächlich für mehr
Patientensicherheit in der Gesundheitsversorgung sorgen“, so fasst Karin Maag,
unparteiisches Mitglied des G-BA, das Ziel des Eckpunktepapiers zusammen.

Aufwand bei Datenerfassung reduzieren
Als erster Schritt sollen einzelne Verfahren der datengestützten
Qualitätssicherung prototypisch untersucht und verbessert werden. Ziel ist es,
den Aufwand bei der Datenerfassung für die beteiligten Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter in Krankenhäusern und Arztpraxen ohne Verlust für die
Qualitätssicherung zu reduzieren. Den Auftrag solche Empfehlungen aufzuzeigen,
erhält das Institut für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen
(IQTIG). Das IQTIG soll beispielsweise untersuchen, ob die eingesetzten
Instrumente und Maßnahmen tatsächlich auf bestehende Qualitätsdefizite
ausgerichtet sind. Oder, ob ein Qualitätsziel eventuell bereits erreicht ist
und Verbesserungen gar nicht mehr möglich sind.

Qualitätspotenziale gezielter ausschöpfen
Der G-BA will seine Maßnahmen und Verfahren vor allem auf jene Bereiche
fokussieren, die besonders anfällig für Behandlungsfehler sind oder bei denen
ein großer Effekt für die Patientenversorgung zu erwarten ist. Wo es sich
lohnen würde, Verfahren noch gezielter als bisher auf Qualitätsziele oder
-defizite auszurichten, soll das IQTIG identifizieren. Der G-BA bereitet einen
entsprechenden Auftrag für eine wissenschaftliche Konzeptentwicklung vor, der
spätestens 2023 ans IQTIG gehen soll.

Methodik beim IQTIG weiter verbessern
Die Erkenntnisse aus den prototypisch optimierten Qualitätssicherungsverfahren
und aus der Konzeptentwicklung zur Ausrichtung auf versorgungsrelevante
Qualitätspotenziale soll das IQTIG einbeziehen, wenn es neue Verfahren
entwickelt. Auch bestehende Datenquellen bzw. Routinedaten sind für diesen
methodischen Ansatz stärker zu nutzen, heißt es im Eckpunktepapier. Mit einer
neu entwickelten Methodik zur qualitativen Ergebnisbeurteilung soll außerdem
besser zwischen rein rechnerischen Auffälligkeiten und tatsächlichen Defiziten
unterschieden werden können. Dies soll eine vertiefte Ursachenanalyse von
Einzelergebnissen und ggf. von solchen auf Systemebene (z. B. betroffene
Leistung, Fachabteilung, Einrichtung) ermöglichen sowie Maßnahmen zulassen, um
Qualitätsanforderungen durchzusetzen. Ein solcher Auftrag des G-BA soll
spätestens 2023 ans IQTIG gehen.

Was ist die datengestützte Qualitätssicherung?
Der G-BA entwickelt sogenannte datengestützte Qualitätssicherungsverfahren, mit
denen die Qualität der medizinischen Patientenversorgung gemessen, dargestellt
und einrichtungsübergreifend verglichen werden kann. Solche datengestützten
Qualitätssicherungsverfahren gibt es schon heute z. B. bei
Brustkrebsoperationen oder Hüftgelenkseingriffen. Die Ergebnisse aus der
Datenanalyse helfen Leistungserbringern, ihre Behandlungsqualität im Vergleich
mit anderen einzuschätzen und zu verbessern. Normative Basis ist die Richtlinie
zur datengestützten einrichtungsübergreifenden Qualitätssicherung (DeQS-RL).

Das Eckpunktepapier stellt der G-BA in Kürze zur Verfügung.

Weitere Informationen zum Thema finden sich auf der G-BA-Website unter
datengestützte Qualitätssicherungsverfahren.

Quelle: Gemeinsamer Bundesausschuss, 21.04.2022

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