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Awareness-Kampagne gegen unnötige Amputationen beim diabetischen Fußsyndrom mydrg.de





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Awareness-Kampagne gegen unnötige Amputationen beim diabetischen Fußsyndrom

Awareness-Kampagne gegen unnötige Amputationen beim diabetischen Fußsyndrom (Pressemitteilung).



Das diabetische Fußsyndrom (DFS) verursacht jährlich rund 40.000 Amputationen in Deutschland. Rund die Hälfte könnte durch vorherige Präventionsmaßnahmen und alternative medizinische Therapien begrenzt oder gar verhindert werden, doch diese sind nicht immer allen Betroffenen und Behandelnden bekannt. Im April
2020 beschloss der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) deshalb, dass sich
gesetzlich Versicherte mit einem DFS vor einer Amputation eine unabhängige
ärztliche Zweitmeinung einholen können, um die medizinische Notwendigkeit des
Eingriffs zu prüfen. Mit dem neuen „Fuß-Pass“ möchte die Deutschen Diabetes
Gesellschaft (DDG) Patientinnen und Patienten über dieses Recht aufklären,
sicherstellen, dass diese sich bestmöglich beraten und therapieren lassen, und
die Prävention stärken. Der Pass kann kostenlos unter der Mailadresse
diabetesfusspass@ddg.info bestellt werden.

„Auch wenn der aktuelle G-BA-Beschluss ein großer Fortschritt in der Versorgung
des DFS ist, bestehen noch Unklarheiten und Probleme in der realen Umsetzung“,
erklärt DDG Präsidentin Professor Dr. med. Monika Kellerer. „Nicht jeder kennt
sein Recht auf diese Zweitmeinung.“ Zudem kritisiert die Ärztliche Direktorin
des Zentrums für Innere Medizin I am Marienhospital Stuttgart, dass das
Verfahren auf Freiwilligkeit beruhe und dem Patienten damit die alleinige
Verantwortung über seine Therapieoptionen überlasse: „Machen Betroffene von
ihrem Zweitmeinungsrecht nicht Gebrauch, kann es weiterhin zu unnötigen
Amputationen kommen.“ Hier setzt der neue Fuß-Pass der DDG an: Er soll durch
gezielte Patientenaufklärung das Zweitmeinungsverfahren bekannt machen und zur
Senkung der hohen Amputationsrate beitragen.

„Mit dem Fuß-Pass, der dem Diabetes-Pass beigelegt wird, geben wir einerseits
den behandelnden Ärzten ein Instrument an die Hand, ihre Diabetespatienten
besser, engmaschiger und sicherer zu versorgen. Andererseits wird den
Betroffenen mithilfe eines Ampelsystems ein geringes, mittleres und hohes
Risiko zugeordnet und sie erhalten entsprechende Informationen zu weiteren
notwendigen Maßnahmen“, erklärt Professor Dr. med. Ralf Lobmann, DDG
Vorstandsmitglied und Initiator des Fuß-Passes. Während Patienten mit dem
grünen Fuß-Pass und geringem Risiko nur jährliche Kontrolluntersuchungen machen
müssen, sollten Inhaber eines gelben Passes und mittlerem Risiko alle sechs
Monate vorstellig werden und Vorsorgemaßnahmen wie eine Fußpflege in Anspruch
nehmen. Erhält der Patient den roten Fuß-Pass, gehört er der Hochrisikogruppe
an, muss vierteljährlich zum Arzt gehen und den Hinweis auf das Recht auf
Zweitmeinung vor operativer Maßnahme und Amputation der unteren Extremität
erhalten.

Wird der Patient jedoch mit einem akuten Handlungsbedarf ins Krankenhaus
eingeliefert, besteht weiterhin die Gefahr einer unnötigen Amputation. Denn:
„Das G-BA-Zweitmeinungsverfahren ist nicht für den stationären Sektor
konzipiert“, so Lobmann, Ärztlicher Direktor der Klinik für Endokrinologie,
Diabetologie und Geriatrie am Klinikum Stuttgart. „Steht eine große, sogenannte
Major-Amputation an, ist die Situation immer dringlich und erfordert eine
Entscheidung binnen maximal 36 Stunden.“ Ein Zweitmeinungsverfahren im Sinne
des G-BA sei in solchen Fällen nicht zu realisieren, da sich der Patient aktiv
um eine zweite Expertise außerhalb des Hauses bemühen müsste. Aber auch hier
sei es hilfreich, wenn Patienten über ihre Rechte aufgeklärt sind. „Je mehr sie
ihr Recht kennen und einfordern, desto größer ist der gesundheitspolitische
Druck, auch für den stationären Bereich eine tragbare Lösung für eine bessere
Versorgung zu finden“, betont Lobmann. Krankenhäuser könnten sich zudem über
die Anzahl der Zweitmeinungen und Übereinstimmungen mit dem Erst- oder
Zweitgutachten profilieren.

Ein möglicher Ansatz wäre das telemedizinische Zweitmeinungskonsil, das die DDG
inzwischen erfolgreich auf den Weg gebracht hat. Dies könne das
Zweitmeinungsverfahren im stationären Bereich umsetzbar machen, indem schnelle,
sichere Entscheidungen getroffen werden können. Besonders in ländlichen
Regionen trage dies zu einer höheren ambulanten sowie stationären
Versorgungsqualität bei. „Würde die Telemedizin systematisch in das
Zweitmeinungsverfahren eingebaut, könne der G-BA-Entscheid eine höhere
Wirkkraft erzielen“, regt Lobmann an.

Die DDG hofft, dass die Fuß-Pass-Kampagne mehr Aufmerksamkeit für dieses
komplexe Krankheitsbild schafft und fordert Ärztinnen und Ärzte auf, diesen
kostenfrei für ihre Patienten unter der Mailadresse diabetesfusspass@ddg.info
oder bei den beteiligten Fachgesellschaften zu bestellen. Das Projekt ist eine
gemeinsame Aktion der DDG, diabetesDE – Deutsche Diabetes-Hilfe, der Deutschen
Gesellschaft für Angiologie (DGA), der Deutschen Gesellschaft für
Gefäßchirurgie (DGG) mit freundlicher Unterstützung durch die URGO GmbH.

Foto des Fuß-Passes zum Download

Was ist das Diabetische Fußsyndrom?
Das DFS gehört zu den komplexesten und schwerwiegendsten Folgeerkrankungen des
Diabetes mellitus. In Deutschland sind etwa 250.000 Menschen mit Diabetes davon
betroffen. Mit dem Begriff „diabetisches Fußsyndrom“ (DFS) wird ein Komplex von
Symptomen im Bereich der Füße und Unterschenkel bezeichnet, die sich infolge
einer Diabeteserkrankung entwickeln können. Durch einen jahrelang erhöhten
Blutzuckerspiegel treten schwere Schädigungen der Nerven und Blutgefäße in den
Beinen auf. In Folge heilen selbst kleinste Verletzungen nur schlecht ab, sie
infizieren sich leicht und es entwickeln sich oft tiefe Geschwüre, die sich bis
auf den Knochen ausbreiten können. Schlimmstenfalls kann eine Amputation
erforderlich sein. Rund 70 Prozent der Amputationen in Deutschland betreffen
Patienten mit Diabetes – das sind etwa 40.000 jedes Jahr.

Informationen:

G-BA: Amputation beim Diabetischen Fußsyndrom: Patientinnen und Patienten
können ärztliche Zweitmeinung zur empfohlenen Operation einholen

Pressemitteilung der DDG: Diabetespatienten haben künftig Rechtsanspruch auf
Zweitmeinung vor Amputation - DDG begrüßt aktuellen G-BA-Beschluss zur
Versorgung des Diabetischen Fußsyndroms

Lawall, H., Lobmann, R., Diabetischer Fuß – die Versorgung auch in der Zukunft
sichern, Gesundheitsbericht Diabetes 2020

Quelle: Pressemitteilung, 23.07.2020

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