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Az. L 5 KR 9/08: Bundessozialgericht spricht sich für gleiche Kriterien bei der Bewertung von ambulanten und stationären Behandlungsmethoden aus - Keine generelle Erlaubnis für beliebige Methoden im Krankenhaus zu Lasten der GKV

Az. L 5 KR 9/08: Bundessozialgericht spricht sich für gleiche Kriterien bei der Bewertung von ambulanten und stationären Behandlungsmethoden aus - Keine generelle Erlaubnis für beliebige Methoden im Krankenhaus zu Lasten der GKV (Gemeinsamer Bundesausschuss).

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