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Behandlungsfehler-Statistik 2021 des Medizinischen Dienstes

Behandlungsfehler-Statistik 2021: Meldepflicht für Never Events gefordert (MD Bund, PDF, 2,5 MB).



13.050 fachärztliche Gutachten zu vermuteten Behandlungsfehlern hat der Medizinische Dienst im Jahr 2021 erstellt. In jedem vierten Fall wurde ein Fehler bestätigt und ein Schaden festgestellt, in jedem fünften war der Fehler Ursache des erlittenen
Schadens. Das geht aus der aktuellen Jahresstatistik 2021 zur Behandlungsfehlerbegutachtung hervor, die der Medizinische Dienst
heute in Berlin vorgestellt hat. Um die Patientensicherheit zu verbessern,
sollten schwerwiegende, aber sicher vermeidbare Ereignisse wie Seiten- oder
Medikamentenverwechslungen (Never Events) verpflichtend gemeldet werden. Der
Medizinische Dienst Bund begrüßt, dass sich der Patientenbeauftragte der
Bundesregierung dafür einsetzt.

Im vergangenen Jahr bestätigte der Medizinische Dienst in 3.665 Fällen einen
Fehler und in 3.222 Fällen einen Fehler mit Schaden. In 2.709 Fällen war der
Fehler Ursache des erlittenen Schadens. „Die Dunkelziffer der Behandlungsfehler
liegt deutlich über dem, was in der Begutachtungsstatistik sichtbar wird. Das
ist vielfach wissenschaftlich belegt“, sagt Dr. Stefan Gronemeyer,
Vorstandsvorsitzender des Medizinischen Dienstes Bund. „Um die
Patientensicherheit mit gezielten Maßnahmen zu verbessern, sollte eine
Nationale Liste für Never Events verpflichtend eingeführt werden. Wir begrüßen
ausdrücklich, dass der Patientenbeauftragte der Bundesregierung, dies auf die
Agenda gesetzt hat.“

Never Events sind gut vermeidbare unerwünschte Ereignisse, die zu besonders
schwerwiegenden Schäden bei Patientinnen und Patienten führen können. Dazu
gehören zum Beispiel Patienten- und Seitenverwechslungen, Medikationsfehler
oder zurückgebliebene Fremdkörper nach Operationen.

Solche Ereignisse sind selten ─ sie tauchen aber jedes Jahr in der
Begutachtungsstatistik auf (2021: 130 Fälle; 2020: 120 Fälle). Diese Ereignisse
sind für das Erkennen von Risiken sowie für das Umsetzen und Bewerten von
Sicherheitsmaßnahmen von großer Bedeutung. Denn sie zeigen, wo Risiken im
Versorgungsprozess bestehen und welche Sicherheitsvorkehrungen unzureichend
sind. Die Meldung solcher Ereignisse werden in anderen Ländern bereits für die
Prävention erfolgreich genutzt. Dies sollte auch in Deutschland umgesetzt
werden. Voraussetzung dafür ist, dass die Ereignisse vertraulich, anonym und
losgelöst von haftungsrechtlichen Konsequenzen erfolgen. Sie dürfen nur der
Verbesserung der Patientensicherheit dienen.

Fehler in vielen Fachgebieten und bei unterschiedlichsten Eingriffen
Zwei Drittel aller erhobenen Behandlungsfehlervorwürfe der aktuellen
Jahresstatistik bezogen sich auf Leistungen in der stationären Versorgung,
zumeist in Krankenhäusern (8.690 Fälle). Ein Drittel bezog sich auf Arztpraxen
(4.339 Fälle). „Hintergrund dieser Verteilung ist, dass sich die meisten
Vorwürfe auf operative Eingriffe beziehen, und diese erfolgen zumeist in der
stationären Versorgung“, erläutert Prof. Dr. med. Astrid Zobel, Leitende Ärztin
des Medizinischen Dienstes Bayern.

30 Prozent aller Vorwürfe (3.909 Fälle) betrafen die Orthopädie und
Unfallchirurgie, rund 12 Prozent die Innere Medizin und Allgemeinmedizin (1.608
Fälle), jeweils knapp 9 Prozent die Frauenheilkunde und Geburtshilfe (1.133
Fälle) sowie die Allgemein- und Viszeralchirurgie (1.130 Fälle). 8 Prozent
entfielen auf die Zahnmedizin (1.081 Fälle) und knapp 6 Prozent auf die Pflege
(750 Fälle). Über 26 Prozent der Vorwürfe bezogen sich auf 29 weitere
Fachgebiete.

In der Jahresstatistik 2021 sind 13.050 Verdachtsfälle zu insgesamt 1.006
unterschiedlichen Diagnosen erfasst. Die Vorwürfe reichen von fehlerhaften
Knie- und Hüftgelenksimplantationen über die Therapie von Knochenbrüchen,
Durchblutungsstörungen am Herzen bis hin zu Gallensteinen und
Zahnerkrankungen.

Die Zahlen sind nicht repräsentativ ─ sie zeigen lediglich die
Begutachtungszahlen und -ergebnisse des Medizinischen Dienstes. „Eine Häufung
von Vorwürfen in einem Fachgebiet sagt nichts über die Fehlerquote oder die
Sicherheit in dem jeweiligen Gebiet aus“, erklärt Zobel. „Häufungen zeigen,
dass Patientinnen und Patienten reagieren, wenn eine Behandlung nicht ihren
Erwartungen entspricht.“ Fehler bei chirurgischen Eingriffen sind für die
Patienten dabei leichter zu erkennen als zum Beispiel Medikationsfehler.

Zwei Drittel der Schäden sind vorübergehend
Bei knapp zwei Drittel (65,2 Prozent) der begutachteten Fälle waren die
Gesundheitsschäden der Patientinnen und Patienten vorübergehend. Das bedeutet,
eine Intervention oder ein Krankenhausaufenthalt war notwendig. Die Patienten
sind jedoch vollständig genesen. Bei knapp einem Drittel der Betroffenen wurde
ein Dauerschaden verursacht.

Man unterscheidet zwischen leichten, mittleren und schweren Schäden. Ein
leichter Dauerschaden kann zum Beispiel eine geringe Bewegungseinschränkung
oder eine Narbe sein. Ein mittlerer Dauerschaden kann eine chronische
Schmerzsymptomatik, eine erhebliche Bewegungseinschränkung oder die Störung
einer Organfunktion bedeuten. Ein schwerer Dauerschaden kann vorliegen, wenn
Geschädigte bettlägerig und aufwendig pflegebedürftig geworden sind ─ wenn sie
aufgrund eines Fehlers erblinden oder querschnittsgelähmt sind. In knapp 4
Prozent der Fälle (98) hat ein Fehler zum Versterben geführt oder wesentlich
dazu beigetragen.

Hintergrund
Spezielle Teams des Medizinischen Dienstes begutachten Vorwürfe von
Behandlungsfehlern im Auftrag der gesetzlichen Krankenkassen. Die
Gutachterinnen und Gutachter gehen dabei der Frage nach, ob die Behandlung nach
dem anerkannten medizinischen Standard und mit aller Sorgfalt abgelaufen ist.
Liegt ein Behandlungsfehler vor, wird geprüft, ob der Schaden, den Versicherte
erlitten haben, durch den Fehler verursacht worden ist. Nur dann sind
Schadensersatzforderungen aussichtsreich. Auf der Basis des
Sachverständigengutachtens können die Betroffenen entscheiden, welche weiteren
Schritte sie unternehmen wollen. Den Versicherten entstehen durch die
Begutachtung keine Kosten.

Quelle: MD Bund, 30.06.2022

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