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Bundesweites Geriatriekonzept nimmt Fahrt auf mydrg.de





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Bundesweites Geriatriekonzept nimmt Fahrt auf

Geriatriekonzept: Zukünftige, bundesweit einheitliche und spezifische Versorgung betagter und hochbetagter Patienten konzipiert (DGG).



Pünktlich zur ersten Sitzungswoche des Bundestags nach der Sommerpause hat der Bundesverband Geriatrie das bundeseinheitliche Geriatriekonzept im Rahmen einer Pressekonferenz der Öffentlichkeit präsentiert. Die detaillierte Planungsgrundlage für die zukünftige, bundesweit einheitliche und spezifische
Versorgung betagter und hochbetagter Patientinnen und Patienten fand großes
Interesse bei den Medienvertretern. Das Konzept beschreibt eine Reihe
struktureller Innovationen, die perspektivisch in die Versorgungspraxis
überführt werden und die bedarfsgerechte Fort- und Weiterentwicklung der
Geriatrie gewährleisten sollen.

Geriatriespezifische Versorgung ist vergleichbar der medizinischen
Grundversorgung flächendeckend sicherzustellen, wofür erstmalig entsprechende
Planungsparameter festgelegt wurden. Zudem soll die Geriatrie als medizinische
Disziplin vor dem Hintergrund des demografischen Wandels und seiner
Herausforderungen als eigenständiger Kooperationspartner aller Akteure des
deutschen Gesundheitswesens wahrgenommen und in die notwendigen
Entwicklungsprozesse für eine spezifische altersmedizinische Versorgung
wachsender Patientengruppen regelhaft eingebunden sein.

Geriatrie gesundheitspolitisch positionieren

Mit dem bundesweiten Geriatriekonzept liegt nun erstmals eine einheitliche
konzeptionelle Planungsgrundlage vor, die diese Zielsetzung sowie die
bestehenden Strukturen der Versorgung berücksichtigt und die politische
Positionierung der Geriatrie innerhalb des deutschen Gesundheitswesens deutlich
stärkt. Das Konzept ist damit ein Meilenstein der politischen Verbandsarbeit.
Damit haben sowohl die Landesverbände als auch einzelnen Mitglieder eine gute
Basis, sich auch regional für eine nachhaltige geriatriespezifische Versorgung
stark zu machen.

Vor dem Hintergrund der aktuellen versorgungspolitischen Herausforderungen und
mit dem Ziel, die Versorgung geriatrischer Patientinnen und Patienten in
Deutschland dauerhaft weiter zu verbessern, benennt das Konzept insbesondere
zwei versorgungspolitische Notwendigkeiten: Die bundesweite Planung der
geriatriespezifischen Versorgung und die Zusammenführung der
nicht-vollstationären geriatriespezifischen Versorgungsformen. Zu diesem Zweck
soll die geriatriespezifische Versorgung als Teil der Grund- und
Regelversorgung bundesweit auf Grundlage einheitlicher Kriterien (regionale
Cluster, Fahrtzeitradien, Mindestanforderungen) verbindlich zu planen sein.
Zudem sollen bisher getrennte Versorgungsangebote fachlich und strukturell
zusammengeführt und bundesweit flächendeckend etabliert werden. Auch sieht das
Konzept eine Vereinheitlichung von Begrifflichkeiten stationärer geriatrischer
Einrichtungen vor und beschreibt mit „Spezialisierten Geriatrischen
Versorgungseinheiten“ (SGV) optionale Versorgungsformen. Unter Federführung der
Geriatrie sollen diese eine weiterführende, geriatriespezifische und
interdisziplinäre Versorgung in Zusammenarbeit mit anderen medizinischen
Fachgebieten sicherstellen.

Einheitliche Planungsgrundlage

Das bundesweite Geriatriekonzept beinhaltet u. a. erstmalig konkrete
Bedarfszahlen für die zukünftige Ausgestaltung der geriatriespezifischen
Versorgung in Deutschland. Dabei werden sowohl regionale Cluster beschrieben
als auch mit 38 Betten (Krankenhausbereich) bzw. 12 Plätzen
(Rehabilitationsbereich) je 10.000 Einwohner über 70 Jahre konkrete Betten-
bzw. Platzzahlen für die stationäre Versorgung genannt, wobei die regionale
Ausgestaltung der Versorgung mit zu berücksichtigen ist. Darüber hinaus werden
strukturelle und qualitative Mindestvorgaben definiert.

Kooperationsmodelle und Zusammenführung der Teilstationären Versorgungsformen

Neben den genannten wichtigen Planungsparametern werden mit den spezialisierten
Geriatrischen Versorgungseinheiten (SGV) sowie den Ambulanten Geriatrischen
Zentren (AGZ) zwei neue Versorgungsstrukturen vorgestellt. Sowohl SGV als auch
AGZ verfolgen einen integrativen Ansatz, wobei die SGV das Ziel hat, mit
anderen medizinischen Fachgebieten eine vertiefte fachgebietsübergreifende
Behandlung zu ermöglichen.

Im AGZ verschmelzen die heutigen teilstationären Angebote von Tageskliniken,
ambulanten Rehabilitationseinrichtungen, mobilen geriatrischen Einrichtungen
und ggf. der Geriatrischen Institutsambulanzen organisatorisch und
medizinisch-inhaltlich. Die heute getrennten Leistungen werden so zu einer
neuen „komplexen“ und integrativen Leistungsart zusammengeführt, sodass
zukünftig bedarfsbezogen die verschiedenen Inhalte der einzelnen
Versorgungsleistungen frei kombiniert werden können. Diese Versorgungsstruktur
kann zudem sehr flexibel und regional angepasst mit weiteren Aufgaben wie z. B.
geriatriespezifischen Präventionsangeboten zur Vermeidung von
Pflegebedürftigkeit oder zur Verbesserung der geriatriespezifischen Versorgung
in Pflegeheimen betraut werden. Damit ergibt sich eine hohe Bandbreite bei der
konkreten Umsetzung dieser Versorgungsform, die im Konzept näher dargestellt
wird.

Ziel ist es, die geriatriespezifische Versorgung von betagten und hochbetagten
Menschen entsprechend den individuellen Bedarfen der Betroffenen weiter zu
verbessern. Das Konzept gibt dafür eine klare Planungsvorgabe an die Hand. Mit
SGV und AGZ werden zwar zwei neue Versorgungsstrukturen entwickelt,
gleichzeitig werden jedoch mit den geriatrischen Tageskliniken, der ambulanten
Rehabilitation sowie der mobilen geriatrischen Rehabilitation bestehende
Versorgungsstrukturen abgelöst, sodass es zu keinem ausufernden Anwachsen der
Versorgungsformen kommt.

Geriatrie ist ein Querschnittsfach mit typischer multimorbider Klientel. Somit
stellen sich zwangsläufig Fragen der Kooperation mit benachbarten medizinischen
Disziplinen, aber darüber hinaus auch der fachlich-inhaltlichen Abgrenzung
sowie der bedarfsorientiert begründeten zukünftigen Fort- und Weiterentwicklung
der noch vergleichsweise jungen Disziplin. Historisch gewachsene spezifische
Strukturen und eine im bundesweiten Vergleich heterogene Versorgungslandschaft
mit landesindividuellen Ausprägungen und eigenen Konzepten haben bisher die
bundespolitische Positionierung der Geriatrie gegenüber Gesundheitspolitik und
Selbstverwaltung erschwert.

Heute mit der strukturierten Planung beginnen

Die Herausforderungen des demografischen Wandels machen es erforderlich, heute
mit der strukturierten Planung geriatriespezifischer Versorgungsstrukturen zu
beginnen und diese Planungen in den kommenden Jahren in die Versorgungspraxis
umzusetzen. Nur so kann das Gesundheitssystem zukünftig den Versorgungsbedarfen
der dann prägenden Patientengruppe der betagten und hochbetagten Menschen
inhaltlich sowie strukturell gerecht werden. Zudem werden sich die
verschiedenen medizinischen Fachgebiete und Einrichtungen vermehrt auf die
Versorgung betagter sowie hochbetagter Patientinnen und Patienten einrichten
müssen. Dies erfordert eine engere Kooperation zwischen der Geriatrie und
anderen medizinischen Disziplinen, aber auch mit anderen Akteuren und
Institutionen aus Selbstverwaltung, Politik und Gesellschaft. Es gilt,
versorgungspolitische wie auch wirtschaftliche Überforderungen zu vermeiden.

Interessierte finden sowohl das Geriatriekonzept als auch die Pressemitteilung
prominent auf der Website des Bundesverbandes:


Download IconDownload Geriatriekonzept (Pdf)

Download IconDownload Pressemitteilung (Pdf)

Quelle: DGG, 27.09.2022

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