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Erster Qualitätsvertrag zur Beatmungsentwöhnung geöffnet mydrg.de





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Erster Qualitätsvertrag zur Beatmungsentwöhnung geöffnet

Erster Qualitätsvertrag zur Beatmungsentwöhnung geöffnet (Pressemitteilung).



Im Dezember 2018 schlossen die Siemens-Betriebskrankenkasse SBK und die Karl-Hansen-Klinik Bad Lippspringe den bundesweit ersten Qualitätsvertrag zur Beatmungsentwöhnung von langzeitbeatmeten Patienten (Weaning). Seit Kurzem ist der auch disziplinübergreifende
erste Qualitätsvertrag nun beim IQTIG (Institut für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen) registriert und für weitere Partner geöffnet. Krankenkassen können dem Vertrag ab sofort beitreten, für zertifizierte Weaning-Zentren besteht die Möglichkeit, einen
gleichgestalteten Vertrag mit der SBK und kooperierenden Krankenkassen abzuschließen.

Die Zahl der Patienten mit chronischer respiratorischer Insuffizienz, die
zuhause beatmet werden, steigt in Deutschland kontinuierlich. Studien belegen
jedoch, dass etwa 60 Prozent dieser Menschen zumindest vorübergehend von der
Beatmung entwöhnt werden könnten. Der Qualitätsvertrag wurde geschaffen, um das
Potenzial einer Beatmungsentwöhnung der Patienten individuell und strukturiert
zu erheben und um ihnen eine spezialisierte Versorgung in einer Fachklinik
(Weaning-Zentrum) zu ermöglichen. Er sieht vor, dass die Spezialisten des
Weaning-Zentrums gemeinsam mit dem betreuenden Hausarzt ein mögliches
Weaning-Potenzial im Rahmen einer telefonischen Fallkonferenz ermitteln.

Bereits seit der Unterzeichnung des Qualitätsvertrags von SBK und
Karl-Hansen-Klinik ist das Interesse bei anderen Weaning-Zentren und
Krankenkassen groß. „Dass die Resonanz auf unseren Qualitätsvertrag so hoch
ausfällt, freut mich wirklich sehr. Wir haben den Vertrag bewusst
niedrigschwellig gestaltet, um möglichst vielen Menschen eine bessere
Lebensqualität zu ermöglichen. Schließlich geht es nicht darum, welche
Krankenkasse den besten Vertrag geschlossen hat, sondern darum, möglichst
schnell möglichst viele Patienten von der Beatmung zu entwöhnen“, erklärt
Martin Spegel, Leiter Stationäre Versorgung der SBK. So gibt der Vertrag
beispielsweise den behandelnden Ärzten keine komplizierten Leitfadenstrukturen
vor und definiert keinen speziellen Versorgungspfad für Weaning-Einrichtungen.
Darüber hinaus enthält er keine spezifischen Strukturanforderungen an
Krankenkassen. Dr. med. Erik-Christian Ernst, Leiter des Weaning-Zentrums der
Karl-Hansen-Klinik, ergänzt: „Ein wichtiger Aspekt des Vertrages ist, dass dem
Hausarzt und dem Weaning-Zentrum der Aufwand für die Fallkonferenz vergütet
wird, auch in den Fällen, in denen kein Weaning-Potenzial festgestellt
wurde.“

Mit interessierten Kliniken wird jeweils ein gleich lautender neuer Vertrag
abgeschlossen, dem weitere Krankenkassen durch eine einfache Erklärung
unkompliziert beitreten können. Hausärzte müssen ihren Beitritt nicht erklären.
Die Abrechnung erfolgt über die regulären Systeme zwischen Klinik und
Krankenkasse. Der Hausarzt wiederum erhält seine Vergütung vom Krankenhaus.
Zusätzlich zur regulären Behandlungspauschale (vor- bzw. vollstationär)kann die
Qualitätsinvestition – sprich die Fallkonferenz sowie der Hausbesuch – nach
einem eigenen Entgeltschlüssel abgerechnet werden.

Vom geöffneten Vertrag versprechen sich die Partner auch eine verbesserte
Datenqualität durch eine breitere Datenbasis zum Weaning-Potential. Die
Evaluation soll zeigen, dass deutlich mehr Potenzial vorhanden ist, als aktuell
genutzt wird, und signifikant mehr Patienten von der Beatmung entwöhnt werden
könnten. Ziel der SBK ist es, dass Fallkonferenz und Hausbesuch bei positiver
Bewertung zukünftig in die Regelversorgung übergehen.

Am 25. März 2019 stellt die SBK gemeinsam mit dem BKK Dachverband und der
Karl-Hansen-Klinik den Weaning-Qualitätsvertrag sowie allgemeine Hintergründe
zu Qualitätsverträgen vor. Um 9.30 Uhr findet hierzu eine Pressekonferenz beim
BKK Dachverband (Mauerstraße 85, 10117 Berlin) statt. Anmelden können Sie sich
beim BKK Dachverband per E-Mail unter presse@bkk-dv.de.

Quelle: Pressemitteilung, 06.03.2019

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