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G-BA berät Zweitmeinungsverfahren zu Amputationen beim diabetischen Fuß weiter

G-BA berät Zweitmeinungsverfahren zu Amputationen beim diabetischen Fuß weiter (Gemeinsamer Bundesausschuss).



Das geplante Zweitmeinungsverfahren zu Amputationen beim diabetischen Fußsyndrom wird in Details nochmals beraten. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) traf im Plenum am 21. Januar 2021 keinen abschließenden Beschluss.
Vielmehr vertagte er die Entscheidung auf eine der kommenden Plenumssitzungen.
Noch einmal diskutiert werden soll bis dahin im Unterausschuss die vom
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) aufgeworfene Frage, welche ärztlichen
Fachrichtungen die entsprechende Expertise besitzen, um die Notwendigkeit einer
Amputation zu überprüfen. Diesem vom unparteiischen Vorsitzenden des G-BA,
Prof. Josef Hecken, vorgeschlagenen Vorgehen schlossen sich alle
G-BA-Mitglieder an. In den Tragenden Gründen zum Beschluss sollen Kriterien zur
erforderlichen Kompetenz der in Frage kommenden ärztlichen Fachrichtungen
nachgeschärft werden.

Bereits im April 2020 hatte der G-BA den Beschluss zur Ergänzung eines
Zweitmeinungs-Verfahrens zu Amputationen beim diabetischen Fußsyndrom gefasst.
Er konnte jedoch bislang nicht in Kraft treten, da das BMG im Rahmen seiner
rechtlichen Prüfung um eine ergänzende Stellungnahme – unter anderem zur
Nichtberücksichtigung der Fachrichtungen Orthopädie und Unfallchirurgie als
Experten für eine zweite Meinung – gebeten hatte. Dieser Anregung war die
Arbeitsebene mit dem am 21. Januar 2021 diskutierten Beschlussentwurf gefolgt.

Quelle:Gemeinsamer Bundesausschuss, 25.01.2021

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