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G-BA bestimmt vier weitere Leistungsbereiche für die Erprobung von Qualitätsverträgen

G-BA bestimmt vier weitere Leistungsbereiche für die Erprobung von Qualitätsverträgen (Gemeinsamer Bundesausschuss).



Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat im Auftrag des Gesetzgebers nochmals vier Leistungen beziehungsweise Leistungsbereiche bestimmt, zu denen das Instrument der Qualitätsverträge erprobt werden soll: Diagnostik, Therapie und Prävention von Mangelernährung,
Multimodale Schmerztherapie, Geburten/Entbindung, Stationäre Behandlung der Tabakabhängigkeit.

Ob sich die Versorgung dieser stationären Behandlungsleistungen über die
Vereinbarung von Anreizen sowie höherwertigen Qualitätsanforderungen verbessern
lässt, soll über Qualitätsverträge erprobt werden.
[...]

Quelle: Gemeinsamer Bundesausschuss, 26.07.2022

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