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G-BA unterstreicht Bedeutung der evidenzbasierten Bewertung von neuen Therapieansätzen für die Patientensicherheit

G-BA unterstreicht Bedeutung der evidenzbasierten Bewertung von neuen Therapieansätzen für die Patientensicherheit (Gemeinsamer Bundesausschuss).



Zum morgigen internationalen Tag der Patientensicherheit, der zugleich der erste Welttag der Patientensicherheit ist, erklärt Prof. Josef Hecken, unparteiischer Vorsitzender des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA), heute in Berlin: Das Motto des ersten Welttags der Patientensicherheit Sicherheitskultur auf allen Ebenen bringt eine große Herausforderung für unser Gesundheitssystem auf
den Punkt: Patientensicherheit muss in allen Bereichen und von allen Akteuren
der medizinischen Versorgung immer im Blick behalten werden. Dem G-BA als
Normgeber fällt hier die unverzichtbare Aufgabe zu, neue Therapieansätze vor
der Einführung in die Regelversorgung auf Basis von evidenzbasierten Kriterien
auf ihre Sicherheit und auf ein positives Schaden-​Nutzen-Verhältnis hin zu
überprüfen. Das muss auf Basis von nachvollziehbaren evidenzbasierten Kriterien
passieren und zum Wohl der Patientinnen und Patienten frei von
interessengeleiteten Entscheidungen sein.

Der G-BA verfolgt bei seiner Arbeit das Ziel, ein bundesweit flächendeckendes,
gutes Qualitätsniveau zu etablieren, das allen Patientinnen und Patienten die
Sicherheit einer Behandlung auf hohem qualitativem Niveau gewährleistet.

Beispiele für die Arbeit des G-BA im Bereich der Patientensicherheit jenseits
der grundsätzlichen Bewertung einer Methode sind die zahlreichen
Qualitätssicherungsbeschlüsse. So zielt das QS-​Verfahren zur Vermeidung von
postoperativen Wundinfektionen, das sektorenübergreifend Wundinfektionen
erfasst, darauf ab, das Hygiene-​ und Infektionsmanagement zu verbessern. Der
Einsatz von einrichtungsinternen und -​übergreifenden Fehlermeldesystemen
wiederum soll dazu beitragen, dass Risiken und Fehlerquellen in der
medizinischen und pflegerischen Versorgung erkannt und ausgewertet werden, um
unerwünschte Ereignisse schon im Vorfeld zu vermeiden.

Die G-​BA-Beschlüsse zu neuen Untersuchungs-​ und Behandlungsmethoden sowie zu
innovativen Arzneimitteln enthalten immer Hinweise zu deren
qualitätsgesicherter Anwendung. Allerdings steigt die Zahl der Medikamente und
neuartigen Therapien, die ohne gesicherte Nachweise in Verkehr gebracht werden.
Zur Verbesserung der Patientensicherheit wird der G-BA daher künftig
Mindestanforderungen an die Qualität der Anwendung von Arzneimitteln für
neuartige Therapien festlegen.

Und nicht zuletzt fördert der Innovationsfonds zahlreiche Projekte zum Thema
Patientensicherheit, das als eigenes Themenfeld der Versorgungsforschung im
themenspezifischen Bereich ausgeschrieben wurde.“

Quelle: Gemeinsamer Bundesausschuss, 16.09.2019

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