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Jahresbericht 2017 2018 der Prüfungskommission und der Überwachungskommission f. Transplantationen mydrg.de





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Jahresbericht 2017 2018 der Prüfungskommission und der Überwachungskommission f. Transplantationen

Jahresbericht 2017/2018 der Prüfungskommission und der Überwachungskommission zur Prüfung der Herz-, Lungen-, Leber-, Nieren- und Pankreastransplantationsprogramme (Bundesärztekammer, PDF, 2,9 MB).



Die für die Prüfung der Transplantationszentren in Deutschland zuständigen Kontrollgremien von Bundesärztekammer, Deutscher Krankenhausgesellschaft und GKV-Spitzenverband haben bei der Vorstellung ihres Jahresberichtes 2017/2018 eine positive Bilanz ihrer Arbeit
gezogen. "In den Transplantationszentren hat in den vergangenen Jahren ein wahrer Struktur- und Kulturwandel stattgefunden", sagte der Vorsitzende der Überwachungskommission, Prof. Dr. med. habil. Dr. h. c. Hans Lippert. Ursächlich für diese positive Entwicklung
sei nicht nur, dass jedes Zentrum bei Richtlinienverstößen mit Aufdeckung und gegebenenfalls dienstrechtlichen und/oder strafrechtlichen Konsequenzen rechnen müsse.
Vielmehr trügen die bundesweiten Prüfungen auch zur Fehlerprävention bei.
"Mitunter kommt es aus bloßer Unkenntnis oder aufgrund von Missverständnissen
zu ungewollten Richtlinienverstößen. Deshalb ist es uns so wichtig, im
ständigen Dialog mit den Transplantationszentren zu bleiben, Hilfestellung zu
leisten und gemeinsam mit den Transplantationszentren, den Landesministerien
und den Landesärztekammern eine offene Fehlerkultur zu fördern", so Lippert.

Um dem Auftrag des Gesetzgebers und dem besonderen Informationsinteresse der
Öffentlichkeit zu entsprechen, veröffentlichen die Prüfungskommission und die
Überwachungskommission unterjährig sämtliche Stellungnahmen zu bisherigen
Prüfungen in anonymisierter Form auf der Internetseite der Bundesärztekammer
und fassen ihre Ergebnisse einmal im Jahr in ihrem Jahresbericht zusammen.

Danach halten sich die meisten Kliniken in Deutschland an die Richtlinien der
Bundesärztekammer für die Organvergabe. So stellten Prüfungskommission und
Überwachungskommission im Bereich der Nieren-, Pankreas- und kombinierten
Nieren-Pankreastransplantation keine Auffälligkeiten fest. „Das bestätigt
einmal mehr die positiven Eindrücke, die wir in den letzten sechs Jahren
gewinnen konnten“, sagte die Vorsitzende der Prüfungskommission, Anne-Gret
Rinder, Vorsitzende Richterin am Kammergericht i. R.. Auch im Bereich der
Herz-, Lungen- und Lebertransplantationen wurde weit überwiegend ordnungsgemäß
und korrekt gearbeitet. „Hier kam es lediglich in einzelnen Zentren zu Fehlern,
die allerdings keine systematische Vorgehensweise erkennen ließen“, berichtete
Rinder. Hingegen stellten die Experten bei den Prüfungen des
Herztransplantationsprogramms am Universitätsklinikum Köln-Lindenthal und des
Lebertransplantationsprogramms am Universitätsklinikum Frankfurt/Main
systematische Unregelmäßigkeiten fest. Hierüber informierten die Kommissionen
neben den Ärztlichen Direktoren und den Landesärztekammern die zuständigen
Landesbehörden und die Staatsanwaltschaften.

Rinder stellte außerdem die Kompetenzen der Prüfungs- und der
Überwachungskommission in Abgrenzung zu den Kompetenzen und Befugnissen der
Staatsanwaltschaften dar. Der gesetzliche Auftrag der Kommissionen beschränke
sich auf die Feststellung von Verstößen gegen das Transplantationsgesetz und
einschlägige untergesetzliche Regelungen, wie die Richtlinien der
Bundesärztekammer. Prüfgegenstand sei die ordnungsgemäße Durchführung und
Dokumentation der in diesem Zusammenhang von den Transplantationszentren zu
treffenden Maßnahmen, insbesondere die korrekte Meldung zutreffender Daten an
Eurotransplant, nicht aber die Überprüfung der ärztlichen Indikationsstellung
als solche. Nach der Weiterleitung festgestellter Unregelmäßigkeiten an die
zuständigen Behörden der Länder entschieden dann diese über weitere Schritte in
eigener Zuständigkeit und Prüfungskompetenz.

Prof. Dr. jur. Hans Lilie, Vorsitzender der Ständigen Kommission
Organtransplantation, wies darauf hin, dass die Erkenntnisse aus der Arbeit der
Prüfungs- und der Überwachungskommission kontinuierlich in die
Richtlinienarbeit der Bundesärztekammer einfließen. „Wir lernen also aus der
Praxis für die Praxis“, betonte Lilie und hob in diesem Zusammenhang die
konstruktive und vertrauensvolle Zusammenarbeit mit dem Bundesministerium für
Gesundheit (BMG) hervor. „Durch die Genehmigung des BMG erhalten unsere
Richtlinien ein juristisches Gütesiegel. Die Richtlinien der Bundesärztekammer
sind damit eine verbindliche Grundlage für die Vielzahl der tagtäglich in den
Transplantationszentren zu treffenden Entscheidungen.“

Prof. Dr. jur. Ruth Rissing-van Saan, Leiterin der Vertrauensstelle
Transplantationsmedizin, gab einen Überblick über die Arbeit der
Vertrauensstelle. Deren Aufgabe ist es, auf vertraulicher Basis Hinweise auf
Auffälligkeiten im Bereich der Organspende und der Organtransplantation
entgegenzunehmen und in Kooperation mit der Prüfungskommission und der
Überwachungskommission zu klären. „Im vergangenen Jahr sind insgesamt 40
Eingaben bei der Vertrauensstelle eingegangen“, berichtete Rissing-van Saan.
Neben anonymen Anfragen sei die Vertrauensstelle auch von Beschäftigten in
Transplantationszentren sowie von anderen in das Transplantationsgeschehen
eingebundenen Stellen kontaktiert worden. Es seien insbesondere die
Lebendorganspende betreffende Fragestellungen, wie etwa die Zulässigkeit von
Cross-over-Lebendspenden, sowie Anfragen zur Wartelistenführung und
Verteilungsgerechtigkeit bei postmortalen Organspenden eingegangen. Weiterhin
gingen Fragen zur medizinischen Versorgung von Asylbewerbern ein sowie zur
Zulässigkeit von Anschlussbehandlungen und zur Übernahme der Kosten bei
Transplantationen im Ausland.

Weitere Informationen unter: www.bundesaerztekammer.de/pkpruefergebnisse2018

Quelle: Bundesärztekammer, 06.12.2018

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