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Krankenhausmindestmengen 2022

Mindestmengen-Transparenzliste 2022 Rheinland-Pfalz und Saarland (AOK Rheinland-Pfalz / Saarland, PDF, 1 MB).



AOK-Forderung und Transparenz: Mindestmengen für komplizierte OPs - AOK aktualisiert „Online-Transparenzkarte“ - 57 Kliniken in Rheinland-Pfalz und 13 im Saarland dürfen 2022 Mindestmengen-relevante OPs durchführen.
57 Kliniken in Rheinland-Pfalz und 13 Kliniken im Saarland haben die Erlaubnis
erhalten, in 2022 Mindestmengen-relevante Operationen und Behandlungen mit
besonders hohen Risiken für die Patientinnen und Patienten durchzuführen. Dies
sind zwei Kliniken in Rheinland-Pfalz mehr, bzw. eine Klinik weniger im
Saarland als in diesem Jahr. Die Listen geben einen detaillierten Überblick
über die aktuellen Entscheidungen der Landesverbände der Krankenkassen zu den
sieben komplexen Behandlungen, für die aktuell gesetzliche
Mindestmengen-Vorgaben gelten. Auf der Online-Karte der AOK können sich
Nutzerinnen und Nutzer die Standorte für die einzelnen Indikationen separat
anzeigen lassen. Das Spektrum reicht von 55 Klinikstandorten, die 2022
Implantationen von künstlichen Kniegelenken durchführen dürfen (2021: 53
Standorte), bis hin zu 18 Standorten für Eingriffe an der Bauchspeicheldrüse
(2021: 17 Standorte). Die sogenannte Mindestmengenregelung ist dabei ein Mittel
zur Qualitätsverbesserung vor allem bei operativen Eingriffen: Indem
Krankenhäuser sich auf die Erbringung bestimmter Leistungen spezialisieren,
können sie über mehr Erfahrungen bessere Qualität erbringen.

Patientensicherheit durch Mindestmengen

„Mindestmengen dienen der Patientensicherheit, denn sie tragen dazu bei, dass
komplizierte Operationen und Behandlungen an Krankenhäusern mit der nötigen
Routine und Erfahrung durchgeführt werden“, betont Dr. Martina Niemeyer,
Vorstandsvorsitzende der AOK Rheinland-Pfalz/Saarland – Die Gesundheitskasse.
Jedoch hätten einige Kliniken die vorgegebenen Fallzahlen wegen der Absage von
planbaren OPs im Pandemie-Zeitraum nicht erreicht. „Aufgrund der besonderen
Situation in den letzten beiden Jahren haben viele Kliniken dennoch eine
OP-Erlaubnis für 2022 erhalten“, erklärt Niemeyer.

„Zur Qualitätssteigerung im Sinne von Ergebnisqualität ist Transparenz wichtig.
Die Qualitätsvorgaben haben mehr Verbindlichkeit als bisher, und über die
Angabe der Fallzahlen sowie der geographischen Angebote bekommen die Menschen
zusätzliche wertvolle Informationen, die ihnen bei der Entscheidung für das
favorisierte Krankenhaus helfen können“, sagt Niemeyer. „Krankenhäuser, die die
Mindestmengen nicht einhalten und bei denen kein Ausnahmetatbestand vorliegt,
erhalten keine Vergütung für diese Eingriffe. Denn es besteht ein direkter
Zusammenhang zwischen Menge und Qualität. Doppelstrukturen verhindern aber die
Einhaltung von Mindestmengen und führen sogar zu unnötigen Eingriffen. Dies
kann durch mehr Spezialisierung und Konzentration der Häuser verhindert
werden.“

AOK fordert weitere Strukturvorgaben für mehr Behandlungsqualität

Mit dem Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (GVWG) hatte die
Große Koalition neue Vorgaben für die Festlegung und Durchsetzung neuer
Mindestmengen vorgegeben. „Diese geänderten Vorgaben führen hoffentlich dazu,
dass der Gemeinsame Bundesausschuss künftig schneller neue Mindestmengen
verabschiedet, die Patientinnen und Patienten vor unnötigen Komplikationen
bewahren“, sagt Niemeyer.

Gesetzlich vorgegebene Mindestmengen gibt es bisher für die Implantation von
künstlichen Kniegelenken (50 Fälle pro Jahr), Transplantationen von Leber (20),
Niere (25) und Stammzellen (25), komplexe Operationen an der Speiseröhre (10)
und Bauchspeicheldrüse (10) sowie die Versorgung von Früh- und Neugeborenen mit
einem Geburtsgewicht unter 1.250 Gramm (14 Fälle pro Jahr). Ende 2020 hatte der
Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) eine Erhöhung der Mindestmengen für die
Speiseröhren-OPs von 10 auf 26 Eingriffe pro Jahr und für die Versorgung der
Neugeborenen mit einem Aufnahmegewicht von unter 1.250 Gramm von 14 auf 25
Fälle pro Jahr beschlossen. „Das ist ein wichtiger Schritt nach vorn, denn die
bestehenden gesetzlichen Mindestmengen sind auch im internationalen Vergleich
viel zu niedrig angesetzt“, betont Niemeyer. Allerdings greifen die höheren
Mindestmengen erst ab dem Jahr 2023. In der Zwischenzeit sind noch die
bisherigen Mindest-Fallzahlen Basis für die Entscheidungen der Landesverbände
der Krankenkassen.

„Wir fordern zudem die Einführung neuer Mindestmengen für weitere Behandlungen,
z.B. für Operationen bei Brust- oder Darmkrebs, aber auch für
Hüftprothesen-Implantationen. Es operieren immer noch zu viele Kliniken mit zu
wenig Routine und zu geringen Fallzahlen“, so Niemeyer weiter.

Hintergrund:

Seit 2019 gelten neue Vorgaben für Kliniken, die Mindestmengen-relevante
Eingriffe durchführen. Sie mussten den Krankenkassen in ihrem Bundesland bis
Juli ihre aktuellen Fallzahlen melden und eine Prognose über die OP-Zahlen im
kommenden Jahr abgeben. Die Landesverbände der Krankenkassen haben diese
Angaben geprüft und dann entschieden, ob sie die Prognose akzeptieren. Eine
positive Prognose für 2022 konnten auch Kliniken erhalten, die die notwendige
Zahl von Operationen aus organisatorischen oder personellen Gründen nicht
erbracht haben – wenn sie nachweisen konnten, dass die Gründe für das
Nicht-Erreichen der Mindestzahlen ausgeräumt wurden. Daneben gibt es auch
Krankenhäuser, die die Leistungs-Berechtigung durch die zuständige
Landesbehörde erhalten haben – zum Beispiel, um eine flächendeckende
medizinische Versorgung in dem jeweiligen Land zu gewährleisten. Eine positive
Prognose für das Folgejahr können auch Kliniken erhalten, die die notwendige
Zahl von Operationen – zum Beispiel infolge der Absage von planbaren Eingriffen
in der Coronavirus-Pandemie – nicht erbracht haben. Die
„Mindestmengen-Transparenzkarte“ der AOK macht für jede einzelne Klinik
transparent, auf welcher Basis die Berechtigung erteilt wurde und welche
Fallzahlen zuletzt erreicht wurden.

Zu den Mindestmengen-Transparenzkarten, bzw. -listen:

Mindestmengen für komplexe Operationen: AOK Gesundheitspartner
Pressemitteilung teilen:
Krankenhausmindestmengen 2022
Eine Pressemitteilung von AOK Rheinland-Pfalz/Saarland

Veröffentlicht am 08.07.2022

AOK Rheinland-Pfalz/Saarland
Die AOK Rheinland-Pfalz/Saarland - Die Gesundheitskasse ist der größte
Kran-kenversicherer in der Region Rheinland-Pfalz/Saarland und betreut
insgesamt 1,2 Millionen Versicherte sowie 85.000 Arbeitgeber. Mit rund 40
Kundencentern, annähernd 300 Servicestellen und jährlich rund 1.000 regionalen
Gesundheitsangeboten bietet die Gesundheitskasse ihren Versicherten einen
wohnortnahen Service rund um das Thema Gesundheit.

Quelle: AOK Rheinland-Pfalz / Saarland, 08.07.2022

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