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MDK-Behandlungsfehler-Statistik 2019

MDK-Behandlungsfehler-Statistik 2019 (MDK, PDF, 2 MB).



14.553 fachärztliche Gutachten zu vermuteten Behandlungsfehlern hat der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) 2019 erstellt. In jedem vierten Fall wurde ein Fehler bestätigt. Das geht aus der Begutachtungsstatistik hervor, die heute in Berlin vorgestellt wurde. Die Medizinischen Dienste appellieren gemeinsam mit dem Aktionsbündnis
Patientensicherheit dafür, anonyme Fehlermeldesysteme zu nutzen und gezielte
Sicherheitsmaßnahmen umzusetzen. Gerade während der Corona-Pandemie gelte es,
die Fehler von morgen zu vermeiden. Im Fokus stehen der Infektionsschutz von
Patienten und Personal sowie die Vermeidung von Unterversorgung.

Im vergangenen Jahr haben die MDK im Auftrag der Krankenkassen 14.553
medizinische Sachverständigengutachten zu vermuteten Behandlungsfehlern
erstellt. Die Anzahl der Gutachten ist im Vergleich zum Vorjahr leicht
gestiegen und liegt damit auf dem Niveau der Vorjahre. In jedem vierten Fall
(3.688) wiesen die Gutachterinnen und Gutachter einen Fehler nach. In jedem
fünften Fall (2.953) bestätigte der MDK, dass der Fehler den erlittenen Schaden
auch verursacht hat. Die Behandlungsfehlervorwürfe verteilen sich zu etwa einem
Drittel auf den Bereich der ambulanten Versorgung und zu zwei Dritteln auf das
Krankenhaus. Die Häufigkeit gutachterlich festgestellter Fehler im ambulanten
und stationären Bereich unterscheidet sich kaum.

Verteilung auf Fachgebiete erlaubt keine Rückschlüsse

Unverändert zu den Vorjahren werden die meisten Fehlervorwürfe in den
operativen Fächern Orthopädie, Unfallchirurgie und der Allgemeinchirurgie
erhoben. „Daraus sind aber keine Rückschlüsse auf die Sicherheit in den
jeweiligen Bereichen möglich. Es ist vielmehr so, dass Patienten in diesen
Fächern mögliche Fehler leichter erkennen können als in anderen“, erläutert Dr.
Stefan Gronemeyer, Leitender Arzt und stellvertretender Geschäftsführer des
MDS.

Weder die Anzahl der festgestellten Behandlungsfehler noch die Verteilung auf
bestimmte medizinische Fachgebiete sind repräsentativ für das
Versorgungsgeschehen. „Aus wissenschaftlichen Studien ist jedoch bekannt, dass
die tatsächliche Anzahl vermeidbarer Schäden durch Behandlungsfehler wesentlich
höher liegt, als es unsere Zahlen vermuten lassen. Wir sehen nur die Spitze des
Eisbergs“, sagt Gronemeyer.

Neue Herausforderungen während der Pandemie meistern

Während der Corona-Pandemie ist das Gesundheitssystem einem erheblichen
Stresstest unterworfen. Patienten und Pflegebedürftige müssen vor Infektionen
geschützt und Erkrankte behandelt werden. Die enormen Leistungen der
Beschäftigten in der medizinischen und pflegerischen Versorgung verdienen
vorbehaltlose Anerkennung. Aber auch in Zeiten der Pandemie muss die
Patientensicherheit mitgedacht und umgesetzt werden. „Es ist daher zu begrüßen,
dass das Aktionsbündnis Patientensicherheit spezielle anonyme
Fehlermeldesysteme für die Beschäftigten im Gesundheitswesen geschaffen hat, um
Pandemie-bedingte Fehler frühzeitig erkennen und Sicherheitsmaßnahmen ableiten
zu können. Sie sollten von möglichst vielen Einrichtungen genutzt werden“, sagt
Prof. Dr. Astrid Zobel, Leitende Ärztin beim MDK Bayern.

Aus den aktuellen Erfahrungen werde aber auch deutlich, dass die Fokussierung
auf das Infektionsgeschehen die Patientensicherheit auch auf andere Weise
gefährden kann. „Denn die Verzögerung der Behandlung von Patientinnen und
Patienten mit anderen Erkrankungen hat ebenfalls negative Auswirkungen und kann
Leiden und Gesundheitsschäden verursachen“, erklärt Zobel. Patienten können zu
Schaden kommen, wenn Krebstherapien verschoben oder Schlaganfälle, Herzinfarkte
und seelische Leiden zu spät behandelt werden. Trotz der Herausforderung durch
die Pandemie sollten alle Patienten zeitgerecht medizinisch versorgt werden.

Coping-Strategie: Mit dem Virus leben lernen

„Wir gehen davon aus, dass es in dem Tunnelblick, den Corona verursacht hat,
eine Unterversorgung anderer Patientengruppen gab – darauf haben wir schon sehr
früh hingewiesen. Uns hat bewegt, dass wir nicht darauf hoffen dürfen, dass die
Pandemie binnen einiger Wochen oder weniger Monate vorüber ist“, sagt Dr. Ruth
Hecker, Vorsitzende im Aktionsbündnis Patientensicherheit. Deshalb sollte eine
Strategie entwickelt werden, wie das Versorgungssystem langfristig aufzustellen
ist. Dafür sei ein koordinierter Plan notwendig, bei dem die regionalen
Entscheider im Gesundheitswesen zusammengebracht werden sollten. „Das ist eine
Chance für eine kluge, sektorenübergreifende regionale Versorgung ─ Kooperation
statt Konkurrenz“, erläutert Hecker.

Wenn dauerhaft speziell separierte Kapazitäten für die Versorgung von
Covid-19-Patienten nötig seien, so sei klar, dass die Krankenhäuser Patienten
mit anderen Erkrankungen nicht in der gleichen Zahl und nicht an den gleichen
Orten wie vorher versorgen können. Ein weiterer wichtiger Punkt seien die
Entlassungsprozesse: Die Kooperation mit den Pflegeeinrichtungen müsse ganz neu
gedacht werden.

Bessere Daten und Never Events bedeutsam für Sicherheitskultur

Das Aktionsbündnis Patientensicherheit weist darauf hin, dass die Datenlage zu
unerwünschten vermeidbaren Ereignissen in der Gesundheitsversorgung nach wie
vor nicht ausreiche und die Nutzung der Fehlermeldesysteme noch unzureichend
sei. „Sogar zu den Ereignissen mit Patientenschaden, die in der Regel
vermeidbar sind, den sogenannten Never Events, gibt es in Deutschland keine
Zahlen“, kritisiert Hecker.

Sorge bereitet dies auch den Medizinischen Diensten, die seit Jahren eine
nahezu unveränderte Anzahl sogenannter Never Events in der
Begutachtungsstatistik verzeichnen. Darunter sind eindeutig definierte und zu
vermeidende Schadensereignisse wie Seitenverwechslungen, Medikationsfehler und
Ähnliches zu verstehen, die zu gravierenden Schäden führen können. Meistens
weisen solche Fehler auf unzureichende Sicherheitsvorkehrungen in der
Versorgung hin. „Die Schaffung einer nationalen Never-Event-Liste, verbunden
mit einer anonymen Meldepflicht, hat sich in zahlreichen Ländern bewährt und
sollte auch in Deutschland umgesetzt werden“, sagt Gronemeyer. Für die
systematische Fehlervermeidung seien die gezielte Umsetzung von
Sicherheitsmaßnahmen und das Zählen der Schadensereignisse entscheidend. Denn
nur dann könne man feststellen, ob die Maßnahmen zu weniger Fehlern und zu
weniger Schäden führen.

Hintergrund

Spezielle Gutachterteams des MDK prüfen Vorwürfe von Behandlungsfehlern im
Auftrag der gesetzlichen Krankenkassen. Die Gutachterinnen und Gutachter gehen
dabei der Frage nach, ob die Behandlung nach dem anerkannten medizinischen
Standard und in aller Sorgfalt abgelaufen ist. Liegt ein Behandlungsfehler vor,
wird außerdem geprüft, ob der Schaden, den der Versicherte erlitten hat, durch
den Fehler verursacht worden ist. Nur dann sind Schadenersatzforderungen
aussichtsreich. Auf der Basis des MDK-Gutachtens können die Betroffenen
entscheiden, welche weiteren Schritte sie unternehmen wollen. Versicherten
entstehen durch die MDK-Begutachtung keine zusätzlichen Kosten.

Quelle: MDK, 25.06.2020

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