Gutachten zum Klinikum Bremen Links der Weser aufgeschoben /> S1-Leitlinie Prävention arbeitsbedingter Gesundheitsgefahren bei Arbeiten unter Einwirkung von Schwefelkohlenstoff />

Mindestmengen-Transparenzkarte 2022 AOK mydrg.de





star_outline

Mindestmengen-Transparenzkarte 2022 AOK

Transparenzkarte 2022 zeigt zugelassene Kliniken für risikoreiche Operationen (Pressemitteilung).



Die Transparenzkarte 2022 der AOK zeigt 117 Kliniken in Baden-Württemberg, die in diesem Jahr Mindestmengen-relevante Operationen mit besonders hohen Risiken für die Patientinnen und Patienten durchführen dürfen. Denn Studien haben gezeigt: Die durchschnittliche
Behandlungsqualität und oft auch die Überlebensrate sinken bei bestimmten Operationen deutlich, wenn OP-Teams sie nicht häufig genug durchführen. Deshalb gelten aktuell für sieben planbare
Behandlungen gesetzlich festgelegte Mindestmengen also eine Untergrenze für die
Fallzahl, die Krankenhausstandorte pro Jahr erbringen müssen, um diese
Behandlungen weiterhin durchführen zu dürfen. Die Regelungen zur Mindestmenge
bei hochkomplexen Operationen führen zu mehr Patientensicherheit, da die
Eingriffe nur von routinierten und sehr erfahrenen OP-Teams vorgenommen werden.
Welche Klinikstandorte für welche Eingriffe eine Erlaubnis haben, zeigt die
aktualisierte Mindestmengen-Transparenzkarte auf der Website des
AOK-Bundesverbandes. Sie ermöglicht Nutzerinnen und Nutzern einen detaillierten
Überblick über die Klinikstandorte in Baden-Württemberg beziehungsweise ganz
Deutschland sowie die Anzahl der behandelten Fälle je Indikation.

In Baden-Württemberg sind für das Jahr 2022 keine Kliniken mit zuvor
bestehender Erlaubnis von Mindest- mengenrelevanten Leistungen ausgeschlossen
worden. Aufgrund der Mindestmengen-Regelung haben sich jedoch insbesondere
Klinikverbünde für eine Bündelung ihrer Leistungen an einem Standort
entschieden und von sich aus Leistungen an anderen Standorten eingestellt. Seit
2019 müssen Krankenhäuser, die Mindestmengen-relevante Eingriffe durchführen
wollen, jeweils bis Mitte des Jahres ihre aktuellen Fallzahlen der vergangenen
anderthalb Jahre melden und eine Prognose für das Folgejahr abgeben. Die
Landesverbände der Krankenkassen überprüfen diese Angaben und entscheiden
jeweils, ob sie die Prognose der jeweiligen Klinik als plausibel akzeptieren
und damit eine OP-Erlaubnis erteilen.

Diese Mindestmengen sind für nachfolgende Eingriffe nötig: Implantation von
künstlichen Kniegelenken (50 Fälle pro Jahr), Transplantationen von Leber (20),
Niere (25) und Stammzellen (25), komplexe OPs an Speiseröhre (10) und
Bauchspeicheldrüse (10). die Versorgung von Früh- und Neugeborenen mit einem
Geburtsgewicht unter 1.250 Gramm (14). Künftig gelten Mindestmengen auch für
OPs bei Lungen- und Brustkrebs. Aus Sicht der AOK ist eine Ausweitung
notwendig, etwa für OPs bei Darmkrebs, Herzklappen- oder
Hüftprothesen-Implantationen.

Die Mindestmengen-Transparenzkarte 2022: aok-bv.de/engagement/mindestmengen

Quelle: Pressemitteilung, 15.03.2022

« Gutachten zum Klinikum Bremen Links der Weser aufgeschoben | Mindestmengen-Transparenzkarte 2022 AOK | S1-Leitlinie Prävention arbeitsbedingter Gesundheitsgefahren bei Arbeiten unter Einwirkung von Schwefelkohlenstoff »

Anzeige: ID GmbH
Anzeige