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Neue Qualitätsbeurteilungsrichtlinie Arthroskopie - Indikationsbegründungen der gängigen arthroskopischen Eingriffe

Neue Qualitätsbeurteilungsrichtlinie Arthroskopie - Indikationsbegründungen der gängigen arthroskopischen Eingriffe (DGOU).



Am 1. Juli 2020 ist eine neue Qualitätsbeurteilungsrichtlinie Arthroskopie (QBA-RL) für alle niedergelassenen arthroskopisch tätigen Ärzte in Kraft getreten. Für die regelmäßige Qualitätsüberprüfung der Eingriffe müssen ab sofort die Operationsindikationen und das ausgewählte OP-Verfahren
nachvollziehbar dokumentiert sein. Zuständig für die jährlichen Prüfungen sind
die Kassenärztlichen Vereinigungen (KV), die die eingereichten Unterlagen der
behandelnden Ärzte begutachten. Um die erforderliche Dokumentation zu
erleichtern, hat der Berufsverband für Orthopädie und Unfallchirurgie (BVOU)
sowie der Berufsverband für Arthroskopie (BVASK) jetzt eine Liste mit möglichen
Indikationsbegründungen aller gängigen arthroskopischen Eingriffe an Knie und
Schulter erstellt.

Die Inhalte der Indikationsbegründungen können in die jeweilige Praxissoftware
eingepflegt werden. Eine Anpassung der Liste an die individuelle Situation ist
unbedingt notwendig. Die Auswahl des gewählten arthroskopischen Eingriffs
sollte so dokumentiert sein, dass sie sich dem Prüfer der KV-Kommission
erschließt. Insbesondere bei Abweichungen vom medizinischen Standard sind
entsprechende Erläuterungen zu Verfahren zu dokumentieren.

Beispiele für OP-Indikationen

Die Indikation zur arthroskopischen Operation ergibt sich bei individuellen
Fällen aufgrund:

von persistierenden Schmerzen
der Erfolglosigkeit der bisherigen Behandlung
des langen Beschwerdezeitraumes
fehlender nicht operativer Behandlungsoptionen mit gleicher
Ergebniswahrscheinlichkeit
des Verletzungsmusters
des kombinierten Verletzungsmusters
der subjektiven Instabilität
der objektiven Instabilität
der komplexen Instabilität
der Bewegungseinschränkung
der Blockade(n)
der Gelenkschwellung(en)
der Arbeitsunfähigkeit
der Sportunfähigkeit
des Aktivitätsanspruches
des sportlichen Anspruches
der beruflichen Anforderungen
des hohen Leidensdruckes
des expliziten Patientenwunsches
der Notwendigkeit zu einer weiterführenden intraartikulären Diagnostik (staging
OP) bei komplexem Schadensmuster
Spezifische OP-Indikation Schulter

Aufgrund der subakromialen Enge droht ohne Operation eine zunehmende
Sehnenschädigung.
Aufgrund der Form der Sehnenruptur ist ohne Sehnenrekonstruktion eine
Größenprogredienz, ggf. mit klinischer Verschlechterung und ggf. zukünftiger
Unmöglichkeit der Rekonstruktion zu erwarten.
Aufgrund des Instabilitätsmusters ist ohne operative Stabilisierung mit einer
rezidivierenden Schulterinstabilität und/oder zunehmenden Gewebeschäden zu
rechnen.
Trotz Omarthrose ist durch eine arthroskopische Operation eine Verbesserung der
Beschwerden zu erwarten
Spezifische OP-Indikation Knie

Trotz der isolierten Kreuzbandverletzung ist aufgrund des Alters und des
sportlichen und des beruflichen Anspruches eine Kreuzbandplastik indiziert.
Aufgrund der Meniskusrissform droht ohne Operation eine zunehmende
Knorpelschädigung.
Es sind die Ausnahmetatbestände des GBA-Beschlusses zur Arthroskopie bei
Gonarthrose (Blockaden, freier Gelenkkörper) erfüllt.
Spezifische OP-Indikation Patientenwunsch

Der Patient wünscht explizit ein arthroskopisches Vorgehen.
Der Patient wünscht explizit ein operatives Vorgehen unter Verzicht auf
(weitere) nicht operative Behandlungen.
Der Patient wünscht explizit ein minimal-invasives Vorgehen.

Quelle: Pressemitteilung, 13.08.2020

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