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Neue Regelungen zu Mindestmengen sind ein guter Anfang

Neue Regelungen zu Mindestmengen sind ein guter Anfang - erster Durchlauf in Schleswig-Holstein zeigt aber auch Schwachstellen auf (VdEK).



Der Ansatz ist richtig – aber unter den aktuellen Bedingungen wird das Potenzial von Mindestmengen noch nicht voll genutzt, um die Versorgungsqualität und die Patientensicherheit zu erhöhen. In vielen Leistungsbereichen der stationären Versorgung besteht ein Zusammenhang zwischen Behandlungshäufigkeit und Behandlungsqualität.
Vereinfacht gesagt: Übung macht den Meister! Bei den Mindestmengen
geht es darum, welches Krankenhaus berechtigt ist, eine bestimmte
spezialisierte Leistung zu erbringen.

Seit diesem Jahr müssen Kliniken für mindestmengenrelevante Eingriffe
bei den Krankenkassen bis zum 15.07. eine Prognose für das Folgejahr
abgeben. Grundlage für diese Prognose sind die Zahlen aus dem Vorjahr
sowie die Zahlen vom 01.07. des Vorjahres bis zum 30.06. des laufenden
Jahres. Die Kassen müssen die vorgelegte Prognose innerhalb von sechs
Wochen prüfen – und sie akzeptieren oder widerlegen.

Auch wenn die Vorjahreszahlen einzelner Krankenhäuser unter der jeweiligen
Mindestmenge lagen, dürfen diese Häuser die entsprechende Leistung auch im
kommenden Jahr erbringen, weil die Krankenkassen in
Schleswig-Holstein keine einzige der vorgelegten Prognosen begründet
widerlegen konnten.

Doch selbst wenn eine Klinik die vorgegebene Mindestmenge erfüllt, bedeutet das
nicht automatisch eine echte Spezialisierung, denn die vom
Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) definierten Mindestmengen sind
bislang sehr niedrig angesetzt. Sie liegen zum Teil deutlich unter
Expertenempfehlungen, auf die unter anderem die Bertelsmann Stiftung in ihrer
jüngsten Studie zur Krankenhauslandschaft verweist.

Die Krankenkassen setzen sich im Interesse ihrer Versicherten auf Bundesebene
dafür ein, die bisher festgelegten Mindestmengen zu erhöhen
und das Spektrum der Eingriffe zu erweitern.
Unter den aktuellen Bedingungen empfehlen die Krankenkassen ihren
Versicherten, sich vor einem geplanten Eingriff - wie etwa dem Einsetzen einer
Kniegelenk-Totalendoprothese - das Krankenhaus gezielt auszusuchen, denn auch
hier gilt: Routine gibt Sicherheit. Für diese Operation liegt die
vorgeschriebene Mindestmenge bei 50. Der Eingriff wurde
2017 an 24 Standorten in Schleswig-Holstein über 6.200 Mal durchgeführt. Dabei
entfielen fast zwei Drittel der Fälle auf vier Krankenhäuser,
während die Hälfte der Kliniken den Eingriff jeweils weniger als 100 Mal
durchführte – also nicht einmal zwei Mal pro Woche.

Hintergrund:
Bislang hat der G-BA verbindliche jährliche Mindestmengen für sieben
Leistungen festgelegt, die auf den einzelnen Krankenhausstandort bezogen sind.
Das gilt für komplexe Eingriffe an der Speiseröhre (10) oder
der Bauchspeicheldrüse (10), für die Versorgung von Früh- und Neugeborenen mit
einem Geburtsgewicht von weniger als 1.250 Gramm (14),
für Transplantationen von Leber (20), Niere (25) und Stammzellen (25)
sowie für Kniegelenk-Totalendoprothesen (50). In Schleswig-Holstein
werden an etwa 30 Krankenhaus-Standorten Leistungen erbracht, die
unter die Mindestmengenregelung fallen.

Quelle: VdEK, 05.09.2019

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