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Neues Portal für Qualitätsberichte

Qualitätsberichte der Krankenhäuser: Neues Qb-Portal online (Gemeinsamer Bundesausschuss).



Alle Informationen rund um die jährlichen Qualitätsberichte der Krankenhäuser über einen zentralen Einstieg – das bietet seit heute das neue Qb-Datenportal des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA). Ziel ist es, Nutzerinnen und Nutzern einen leichteren Zugang zu den für sie relevanten Themen zu verschaffen:
Krankenhäuser, Softwarehersteller und Interessierte finden über das Portal die Servicedateien für die Berichterstellung, den Plausibilisierungsdienst sowie
die Annahmestelle der Qualitätsberichte. Im Zuge der Arbeiten am Qb-Datenportal
wurde auch der Plausibilisierungsdienst verbessert: Die Ergebnisse sind für die
Berichtersteller übersichtlicher dargestellt und stehen nun auch zum Download
als PDF-Dokument zur Verfügung. Zudem gibt es eine Seite mit FAQ zum
Plausibilisierungsdienst.

Für Versicherte und interessierte Personen bietet die sogenannte
Referenzdatenbank, in der die kompletten Qualitätsberichte jedes
Krankenhausstandortes bereitgestellt werden, ebenfalls erweiterte Funktionen:
Die jeweils aktuellsten Qualitätsberichte sind nicht mehr nur als PDF-Dokument
abrufbar, sondern stehen zusätzlich in einer interaktiven Webansicht bereit,
die eine einfache Detailsuche innerhalb eines Berichts nach Schlagworten
bietet. Auch zur Referenzdatenbank gibt es einen Bereich mit FAQ.
Neu ist auch die Downloadmöglichkeit der maschinenverwertbaren XML-Daten: Über
ein Online-Auftragsformular können die XML-Daten angefordert und anschließend
im zugangsgeschützten Downloadbereich abgerufen werden.

Hintergrund: Qualitätsberichte der Krankenhäuser
In Deutschland sind Krankenhäuser seit dem Jahr 2005 gesetzlich verpflichtet,
strukturierte Qualitätsberichte zu erstellen. Damit wird allen Interessierten
der Zugriff auf unabhängige Informationen über Strukturen und Leistungen der
Krankenhäuser ermöglicht. Qualitätsberichte enthalten zum Beispiel Angaben zum
Diagnose- und Behandlungsspektrum, zur Häufigkeit einer Behandlung, zur
Personalausstattung, zur Anzahl der Komplikationen bei bestimmten Leistungen
sowie zur Barrierefreiheit. Der G-BA legt im Auftrag des Gesetzgebers fest,
welche Informationen Qualitätsberichte enthalten und wie sie gegliedert und
bereitgestellt werden müssen.

Quelle: Gemeinsamer Bundesausschuss, 26.01.2023

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