Nun können Krankenhausärzte mit abgeschlossener Facharztweiterbildung im Entlassmanagement verordnen
Nun können Krankenhausärzte mit abgeschlossener Facharztweiterbildung im Entlassmanagement bei Bedarf Arzneimittel, Verband-, Heil- und Hilfsmittel, häusliche Krankenpflege und Soziotherapie für einen Zeitraum von bis zu sieben Tagen verordnen sowie die Arbeitsunfähigkeit feststellen... (inFranken).
ambulante Pflege - Arbeitsunfähigkeit - Arzneimittel - DRG - Entlassmanagement - Facharztstandard - Heil- und Hilfsmittel - Krankenhausbehandlung - Kurzzeitpflege - Sozialdienst - Soziotherapie - Versorgungsgesetz - Vertragsarztrecht - Verweildauer - URL