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Papier zur Steigerung der Qualität in der ambulanten Intensivbehandlungspflege verabschiedet

Papier zur Steigerung der Qualität in der ambulanten Intensivbehandlungspflege verabschiedet. Intensivbehandlungspflegebedürftige Menschen, die unter anderem auch künstlich beatmet werden müssen, haben einen sehr komplexen medizinischen und behandlungspflegerischen Hilfebedarf (Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie des Landes Rheinland-Pfalz).



Intensivbehandlungspflegebedürftige Menschen, die unter anderem auch künstlich beatmet werden müssen, haben einen sehr komplexen medizinischen und behandlungspflegerischen Hilfebedarf. Im Vordergrund stehen ärztlich verordnete Leistungen der medizinischen Behandlungspflege, wie zum Beispiel die Gabe von Medikamenten oder Insulininjektionen oder auch sehr komplexe Maßnahmen wie die spezielle Krankenbeobachtung rund um die Uhr bei Personen, bei denen z.B. aufgrund einer Beatmung eine ständige Interventionsbereitschaft durch eine Pflegekraft
gewährleistet werden muss, die sogenannte „außerklinische Intensivpflege“.

Die rheinland-pfälzische Gesundheitsministerin Sabine Bätzing-Lichtenthäler und
der Präsident der Landespflegekammer Rheinland-Pfalz, Dr. Markus Mai, haben
gemeinsam mit den gesetzlichen Krankenkassen in Rheinland-Pfalz, der
PflegeGesellschaft Rheinland-Pfalz, vertreten durch den Bundesverband privater
Anbieter (bpa), dem Sozialverband VdK, der LAG Selbsthilfe Behinderter, der
Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz, dem Landesamt für Soziales, Jugend und
Versorgung und dem Medizinischen Dienst der Krankenversicherung Rheinland-Pfalz
ein „Papier zur Steigerung der Qualität in der ambulanten
Intensivbehandlungspflege“ verabschiedet.

„Das Papier entstand aus dem Bedürfnis, alle an der ambulanten
Intensivbehandlungspflege beteiligten Partner an einen Tisch zu holen und sie
zu bitten, ihre Perspektive in die Diskussion einzubringen. Das ist ganz
wichtig, denn es waren Leistungserbringer und Kostenträger sowie alle anderen
Beteiligten wie der Medizinische Dienst der Krankenkassen von Anfang an dabei.
Das Thema ist sehr komplex und der Markt entwickelt sich rasant – da bedarf es
einer Strategie zur Kontrolle und Verbesserung. Ziel der Gespräche war es,
mögliche Verbesserungsvorschläge zu erarbeiten, und soweit möglich, auch schon
konkrete Maßnahmen und Verantwortlichkeiten zu definieren. Ich bin froh, dass
uns dies in Rheinland-Pfalz gemeinsam mit allen Partnern gelungen ist. Die
Entwicklungen auf Bundesebene werden wir verfolgen und uns in das
Gesetzgebungsverfahren auch mit Ideen aus Rheinland-Pfalz einbringen“, sagte
Gesundheits- und Sozialministerin Sabine Bätzing-Lichtenthäler.

Im Rahmen mehrerer konstruktiver Fachgespräche wurden die 10 dringlichsten
Handlungsfelder im Bereich der ambulanten Intensivbehandlungspflege
identifiziert und mit konkreten Maßnahmen und Verantwortlichkeiten im Sinne
einer Selbstverpflichtung aller Beteiligten versehen. Dazu gehören die
Landesregierung Rheinland-Pfalz, aber auch die Landespflegekammer
Rheinland-Pfalz und die gesetzlichen Krankenkassen ebenso wie sämtliche
Beteiligte der Fachgespräche zur ambulanten Intensivbehandlungspflege. Nach
einem Jahr sollen die Ergebnisse der Maßnahmen evaluiert und gegebenenfalls
weiterentwickelt werden.

Zu den Handlungsfeldern gehören der Einsatz der Landesregierung auf der
Bundesebene dafür, dass MDK und Prüfdienst der PKV künftig ein Prüf- und
Begehungsrecht für ambulante Intensivbehandlungspflege erhalten. Es gibt
Maßnahmen im Hinblick auf die Einhaltung der geltenden Hygieneanforderungen und
einer ausreichenden fachsprachlichen Kompetenz des eingesetzten Pflegepersonals
durch die Einrichtungsträger. Letztlich waren sich alle Beteiligten auch
darüber einig, dass die Erhaltung und Wiedergewinnung der selbstbestimmten
Teilhabefähigkeit bis hin zur Selbstständigkeit
intensivbehandlungspflegebedürftiger Menschen gefördert werden soll.

„Wir freuen uns sehr darüber, dass unsere Kooperation mit dem Ministerium und
den weiteren Partnern des runden Tisches Früchte tragen und wir dieses für die
berufliche Pflege und für die betroffenen Pflegeempfänger so wichtige
Eckpunktepapier verabschieden konnten. Aus unserer Sicht ist insbesondere die
Absichtserklärung der Vertragspartner zu begrüßen, Gespräche über einen
Rahmenvertrag führen zu wollen“, so Dr. Markus Mai, Präsident der
Landespflegekammer, anlässlich der Verabschiedung des 10-Punkte-Papiers.

Quelle: Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie des Landes Rheinland-Pfalz, 23.08.2019

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