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Patientenbefragungen werden Teil von Qualitätssicherungsverfahren

Patientenbefragungen werden Teil von Qualitätssicherungsverfahren (Gemeinsamer Bundesausschuss).



Ergebnisse aus Patientenbefragungen sollen zukünftig als zusätzliche Datenquelle in die Beurteilung der Qualität medizinischer Leistungen eingehen. Den entsprechenden Grundsatzbeschluss zu den Regelungen zur Patientenbefragung fasste der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) bereits am 22. November 2019 in Berlin als Teil seiner Richtlinie zur datengestützten
einrichtungsübergreifenden Qualitätssicherung (DeQS-​RL). Damit soll die
Perspektive der Patientinnen und Patienten bezogen auf Behandlungserfahrungen
und Behandlungsergebnisse besser berücksichtigt werden. Die erste
Patientenbefragung wird im Rahmen des Qualitätssicherungsverfahrens Perkutane
Koronarintervention (QS PCI) etabliert werden. Für die nötigen Vorarbeiten
beauftragte der G-BA das Institut für Qualitätssicherung und Transparenz im
Gesundheitswesen (IQTIG). Der Abschlussbericht des IQTIG und die als Teil des
Berichts enthaltenen Patientenfragebögen wurden mit Beschluss vom Donnerstag in
Berlin zur Veröffentlichung freigegeben.

„Die in einem mehrstufigen Verfahren entwickelte Patientenbefragung soll dazu
dienen, der Einschätzung der Patientinnen und Patienten zur Qualität der
erhaltenen Behandlung mehr Gewicht zu geben. Die Patientinnen und Patienten
werden detailliert nach Fakten befragt, die für die Qualität ihrer Versorgung
wichtig sind. Die Leistungserbringer, also Krankenhäuser und niedergelassene
Ärztinnen und Ärzte, erhalten damit ein standardisiertes Patienten-​Feedback
zur geleisteten Behandlung. Alle Auffälligkeiten werden den Leistungserbringern
zurückgespiegelt, um ihnen so die Möglichkeit zur Einordnung und gegebenenfalls
zur Verbesserung zu geben“, so Prof. Dr. Elisabeth Pott, unparteiisches
Mitglied des G-BA und Vorsitzende des Unterausschusses Qualitätssicherung.

Ablauf der Patientenbefragung PCI
Die Leistungserbringer übermitteln regelmäßig von allen Patientinnen und
Patienten, bei denen ein PCI-​Eingriff (Herzkatheteruntersuchung) durchgeführt
wurde, die Adresse und die genaue Art des Eingriffs an die sogenannte
Versendestelle. Die Versendestelle wählt daraus fortlaufend 200 Patientinnen
und Patienten pro Jahr und Leistungserbringer aus, an die etwa vier Wochen nach
ihrem PCI-​Eingriff die Fragebögen mit der Bitte um Teilnahme verschickt
werden. Sollte eine Einrichtung weniger als 200 Behandlungsfälle pro Jahr
aufweisen, wird eine Vollerhebung durchgeführt. Die anonymisierten Fragebögen
werden an die Bundesauswertungsstelle, das IQTIG, zurückgeschickt.

Nach erfolgter Auswertung werden die Ergebnisse der Befragung vom IQTIG zum
einen der betreffenden Einrichtung zurückgespiegelt, zum anderen an die
Landesarbeitsgemeinschaften (LAG) übermittelt, die gegebenenfalls wiederum
Kontakt zu den Einrichtungen aufnehmen, um Auffälligkeiten zu klären.

Zur Einrichtung der Versendestelle gemäß § 299 SGB V ist die Durchführung eines
Vergabeverfahrens erforderlich. Der Start der Patientenbefragung PCI ist,
vorbehaltlich der Nichtbeanstandung des Beschlusses durch das BMG und der
Veröffentlichung im Bundesanzeiger, für den 1. Juli 2021 vorgesehen.

Hintergrund
Der G-BA hat die Aufgabe, Leistungsbereiche für eine datengestützte
Qualitätssicherung auszuwählen und entsprechende Verfahren zu entwickeln. Er
beauftragte das IQTIG mit Beschluss vom 21. April 2016 mit der Entwicklung von
Patientenbefragungen im Rahmen des Qualitätssicherungsverfahrens Perkutane
Koronarintervention und Koronarangiographie (QS PCI).

In einem mehrstufig entwickelten Verfahren, bestehend aus Literaturrecherche,
Fokusgruppendiskussionen, Interviews mit Patientinnen und Patienten und
Erprobung der Fragebögen, wurden vom IQTIG für die QS Verfahren PCI und
Schizophrenie Fragebögen entwickelt. Die Fragebögen sollen dazu dienen, anhand
von detaillierten Fakten die Qualität bei der Versorgung von Patienten zu
bestimmen. Dabei wird für jedes neue Verfahren in Fokusgruppen gemeinsam mit
Patientinnen und Patienten festgelegt, was bei der jeweiligen Behandlung für
diese wichtig ist.

Mit Beschluss vom 17. Mai 2018 konkretisierte der G-BA die vorliegende
Beauftragung im Hinblick auf das zu entwickelnde Datenflusskonzept und die
Fragebogenlogistik. Am 15. Dezember 2018 hat das IQTIG einen entsprechenden
Abschlussbericht mit den dazugehörigen Anlagen vorgelegt und im November 2019
überarbeitete Patientenfragebögen als Teil des zu beschließenden
Abschlussberichts zur Verfügung gestellt.

Quelle: Gemeinsamer Bundesausschuss, 19.12.2019

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