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Pflege-Report 2022: Spezielle Versorgungslagen in der Langzeitpflege mydrg.de





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Pflege-Report 2022: Spezielle Versorgungslagen in der Langzeitpflege

Pflege-Report 2022: Viele Krankenhauseinweisungen kurz vor dem Tod könnten vermieden werden (WidO, PDF, 7,2 MB).



Pflege-Report zeichnet Bild der letzten Lebensphasen im Pflegeheim. Berlin. Die Pflege und Begleitung von Menschen am Lebensende ist ein wesentlicher Bestandteil des
Alltags in deutschen Pflegeheimen. Rund jeder dritte innerhalb eines Jahres verstorbene AOK-Versicherte lebte in einem
Pflegeheim. Deutlich mehr als die Hälfte davon wurde in den letzten zwölf
Wochen vor dem Tod mindestens einmal in ein Krankenhaus verlegt. Auf Basis von
AOK-Routinedaten beleuchtet der Pflege-Report, der vom Wissenschaftlichen
Institut der AOK (WIdO) herausgegeben wird, Krankenhaus-Verlegungen von
Pflegeheimbewohnenden unmittelbar vor dem Lebensende. Eine ergänzende Befragung
von 550 Pflegefach- und Assistenzpersonen zeigt die Diskrepanz zwischen
Versorgungswunsch und -wirklichkeit.

Dr. Carola Reimann, Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbandes, sieht in der
stärkeren Integration der Hospizdienste in den Langzeitpflege- einrichtungen
die Chance, dass Menschen in den Pflegeheimen und ihre Angehörigen in der
letzten Phase gut begleitet werden können. Dazu gehören auch die Verbesserung
der sektorenübergreifenden Prozesse und die Stärkung der
berufsgruppenübergreifenden Zusammenarbeit. „Palliativ-Kompetenzen von Ärzten
und Pflegenden müssen weiterentwickelt, die interprofessionelle Zusammenarbeit
intensiviert sowie ausreichend personelle Ressourcen bereitgestellt werden“,
fordert Reimann. Ein wichtiger Indikator für eine qualitativ angemessene
Versorgung von Pflegeheimbewohnenden vor dem Versterben sind
Krankenhauseinweisungen. In den Jahren 2018 und 2019 wurden rund 56 Prozent
aller Pflegeheimbewohnerinnen- und -bewohner innerhalb der zwölf Wochen vor
ihrem Lebensende mindestens einmal in ein Krankenhaus verlegt. Das ist eine im
internationalen Vergleich hohe Krankenhaus-Verlegungsrate. Die
Krankenhausaufenthalte verdichten sich kurz vor dem Tod. Jeder dritte
Pflegeheimbewohnende befand sich 2018 und 2019 in seiner letzten Lebenswoche
für mindestens einen Tag im Krankenhaus.

Befragung zeigt, wo es hakt
Wichtige Hinweise, wie sich die Versorgung am Lebensende in der Praxis
darstellt, gibt die Befragung von rund 550 Pflegefach- und Assistenzpersonen.

„Die Diskrepanz von Versorgungswunsch der pflegebedürftigen Menschen und
Wirklichkeit wird hier deutlich“, so Schwinger. So erlebt jeder Fünfte
monatlich oder häufiger, dass Bewohnende am Lebensende in ein Krankenhaus
eingewiesen werden, obwohl dies aus Sicht der Befragten nicht im besten
Interesse der Versterbenden ist. Die Mehrheit der Befragten gibt an, dass sie
beobachten, dass sich auf Druck der Angehörigen das Behandlungsteam für
belastende beziehungsweise lebensverlängernde Maßnahmen entschied, obwohl die
Patientenverfügung ein anderes Vorgehen nahegelegt hätte.

„Die als ‘Patientenverfügung‘ verbreiteten Standardformulare geben oft nicht
das verlässlich wieder, was die betreffende Person tatsächlich zu dem Thema
denkt und wünscht“, so Prof. Dr. Jürgen in der Schmitten, Direktor des
Instituts für Allgemeinmedizin am Universitätsklinikum Essen und Erster
Vorsitzender von Advance Care Planning Deutschland e.V. Advance Care Planning
(ACP) stehe für „Behandlung im Voraus planen“ und sei ein wirksames Instrument,
das eine Vorausplanung nicht nur für die letzte Lebensphase erlaubt. „Die
gesetzliche Verankerung von Advance Care Planning (ACP) im Leistungsrecht der
GKV war politisch visionär, aber nur ein erster Schritt“, so in der Schmitten.
In der Umsetzung würden sich erhebliche Schwachstellen zeigen wie
beispielsweise fehlende Standards für die Qualifizierung der
ACP-Gesprächsbegleiterinnen sowie bürokratische Vorgaben, die die Umsetzung
erschweren. Auch eine Ausweitung von ACP auf vulnerable Patientinnen im
ambulanten Bereich wäre geboten. Ein weiterer Knackpunkt: Wie die an dieses
Konzept anknüpfende Kassenleistung „Gesundheitliche Versorgungsplanung für die
letzte Lebensphase“ wirkt und in welchem Maße Pflegeheimbewohnende profitieren,
ist nicht bekannt. „Deshalb brauchen wir eine Evaluation zu Umsetzungsbarrieren
und Wirkungen dieser Leistungen“, fordert Reimann.

Insgesamt müsse bei der Versorgung am Lebensende genauer hingeschaut werden.
„Eine Weiterentwicklung der gesetzlichen Qualitätssicherung als auch die
Umsetzung einer Bewohnerbefragung in den Pflegeeinrichtungen wären ein
wichtiger Schritt.“

Die Herausforderungen, die für Pflegefachpersonen bei der Versorgung und
Begleitung von Menschen am Lebensende bestehen, werden verstärkt durch die
Personalsituation. Dies macht die WIdO-Befragung an mehreren Stellen deutlich:
Zwei Drittel der Befragten sehen diese als eher ungenügend an, um die
anfallende Arbeit zu erledigen. “Der Anspruch eines würdevollen Sterbens im
Heim darf nicht an fehlenden Ressourcen scheitern“, betont Reimann.

Quelle: WidO, 05.07.2022

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