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Positionspapier zur Entscheidungshilfe bei erweitertem intensivmedizinischen Behandlungsbedarf auf dem Weg zur Organspende

Positionspapier zur Entscheidungshilfe bei erweitertem intensivmedizinischen Behandlungsbedarf auf dem Weg zur Organspende (DIVI, PDF, 392 kB).



Ethische Konflikte beim Thema Organspende sollen unter Medizinern vermieden werden – dafür setzt sich die Deutsche Interdisziplinäre Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin (DIVI) ein und hat dazu nun ein neues Positionspapier veröffentlicht. Konflikte treten
dann auf, wenn Organfunktionen eines verstorbenen Patienten intensivmedizinisch aufrechterhalten werden, dies dem Verstorbenen aber nicht mehr nützt. „Wir arbeiten an der Schnittstelle von würdevoller Begleitung am Lebensende und einer erweiterten Behandlung zum
bestmöglichen Schutz der Organe. Für den richtigen Umgang mit dieser Situation haben wir jetzt dringend notwendige Handlungsempfehlungen erarbeitet“, sagt DIVI-Präsident Professor Uwe Janssens (Foto), Chefarzt der Klinik für Innere Medizin und Internistische
Intensivmedizin am St.-Antonius-Hospital in Eschweiler.

An der Erstellung des Positionspapiers haben die beiden DIVI-Sektionen „Ethik“
sowie „Organspende und -transplantation“ und die Sektion „Ethik“ der Deutschen
Gesellschaft für Internistische Intensivmedizin und Notfallmedizin (DGIIN)
mitgewirkt. Die Experten haben eine differenzierte und anschauliche
Hilfestellung in Form eines Netzdiagramms zur passenden Entscheidungsfindung für
den erweiterten intensivmedizinischen Behandlungsbedarf auf dem Weg zur
Organspende entwickelt. Dabei werden zukünftig fünf definierte Dimensionen
genau betrachtet. „Die von uns in der Leitlinie beschriebene Vorgehensweise
kann ethische Zielkonflikte hinsichtlich des Therapieumfangs bei dem
todgeweihten Patienten entschärfen helfen. Auch dann, wenn der Patient vorab
eine Therapiebegrenzung bestimmt hat und eine Organspende medizinisch
prinzipiell möglich erscheint“, sagt Janssens.

Notwendige Fragen: Die fünf Entscheidungshilfen zur Organspende
Um die Entscheidung zwischen einer Therapiebegrenzung samt Zulassen des
Sterbens auf der einen Seite, oder einer Therapieausweitung zur Erhaltung der
Organe für die Organspende auf der anderen Seite zu treffen, haben die drei
Sektionen fünf Fragestellungen identifiziert: Liegt ein nachgewiesener,
vermuteter oder erwarteter irreversibler Hirnfunktionsausfall vor? Äußerte der
Patient einen Organspendewunsch? Erklärte der Patient seinen Willen zur
Therapiebegrenzung? Wie hoch ist die Eingriffsintensität der erweiterten
Behandlungsmaßnahmen? Wie wahrscheinlich ist der Erfolg einer organprotektiven
Therapie?

Zusammenspiel unterschiedlicher Faktoren: Juristische Stellvertreter einbinden
Auf Basis dieser Dimensionen, die in einem ersten Schritt getrennt voneinander
analysiert werden, kann schließlich in der Gesamtbewertung eine reflektierte
Entscheidung gefunden werden. „Befinden sich alle Ausprägungsgrade in den
äußeren Segmenten des von uns entwickelten Netzdiagramms, erscheint eine
Fortführung oder Erweiterung intensivmedizinischer Maßnahmen zur Realisierung
einer Organspende ethisch gerechtfertigt, wenn nicht sogar geboten“, erläutert
Janssens. „Andersherum kann bei einem ausdrücklichen Patientenwillen zur
Therapiebegrenzung im Zusammenspiel mit den anderen Dimensionen auch ein
Sterben des Patienten leichter zugelassen werden.“ Das Behandlungsteam sollte
jedoch nicht allein das Netzdiagramm zur Entscheidungsfindung heranziehen. Auch
juristische Stellvertreter und Angehörige sollten eingebunden werden. So könne
in Zukunft ein begründeter Konsens im Sinne aller Beteiligten erreicht werden.

Quelle: DIVI, 17.04.2019

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