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Qualitätsreport 2019

Qualitätsreport 2019 (IQTIG, PDF, 3 MB).



Am 25. September 2019 wurde der Qualitätsreport 2019 im Rahmen der Qualitätssicherungskonferenz des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) veröffentlicht. Die aktuelle Ausgabe des Qualitätsreports beinhaltet die Ergebnisse der externen Qualitätssicherung für das Erfassungsjahr 2018. Im Qualitätsreport 2019 werden detaillierte Informationen zu 23 Qualitätssicherungsverfahren in verschiedenen Versorgungsbereichen wie z. B.
Gefäßchirurgie, Gynäkologie und Transplantationsmedizin bereitgestellt.

21 Verfahren mit 205 Qualitätsindikatoren wurden nach der „Richtlinie über
Maßnahmen der Qualitätssicherung in Krankenhäusern (QSKH-RL)“ durchgeführt.
Zwei Verfahren mit 16 Indikatoren richteten sich nach der 2018 gültigen
„Richtlinie zur einrichtungs- und sektorenübergreifenden Qualitätssicherung
(Qesü-RL)“. Zu jedem Verfahren wird eine Zusammenfassung der Ergebnisse des
Strukturierten Dialogs für das Erfassungsjahr 2017 gegeben sowie Empfehlungen
der Expertengruppen zur Weiterentwicklung der QS-Verfahren aufgeführt.

Als Ergänzung finden sich im Qualitätsreport Hintergrundinformationen zur
externen Qualitätssicherung, zum Verfahren planungsrelevanter
Qualitätsindikatoren sowie eine Sonderauswertung zu nosokomialen Infektionen.

Die wichtigsten Zahlen
23 QS-Verfahren (21 stationäre QS, 2 sektorenübergreifende QS)
221 Qualitätsindikatoren (205 stationäre QS, 16 sektorenübergreifende QS)
Leistungserbringer

stationäre QS: 1.496 Krankenhäuser, 1.811 Krankenhausstandorte
QS PCI: 264 vertragsärztliche Praxen / Medizinische Versorgungszentren (MVZ),
1.065 Krankenhausstandorte, 20 selektivvertragliche Leistungserbringer
QS WI einrichtungsbezogene Dokumentation: 2.210 ambulant operierende
vertragsärztliche Leistungserbringer, 584 ambulant operierende
Krankenhausstandorte, 922 stationär operierende Krankenhausstandorte, 6
stationär operierende Belegärztinnen und -ärzte
QS WI fallbezogene Dokumentation: 1.693 Krankenhausstandorte
Datensätze

stationäre QS: ca. 2,5 Mio. gelieferte QS-Datensätze
QS PCI: ca. 770.000 gelieferte Datensätze
QS WI einrichtungsbezogene Dokumentation: 3.722 gelieferte Datensätze
QS WI fallbezogene Dokumentation: ca. 393.000 gelieferte Datensätze
Gedruckte Exemplare des Reports können unter qualitaetsreport(at)iqtig.org
kostenlos bestellt werden.

Erratum: In der Druckversion ist auf den S. 6 und 63 folgende Angabe zu
korrigieren: Nicht 1.040 Krankenhäuser, sondern 1.065 Krankenhäuser haben Daten
für QS PCI für das Erfassungsjahr 2018 übermittelt. In der PDF-Version ist dies
korrekt angegeben.

Gesetzliche Grundlagen der QS-Verfahren in Deutschland
Sowohl für die stationäre als auch die ambulante Versorgung besteht eine
gesetzliche Verpflichtung zur Sicherung der Qualität in QS-Verfahren. Alle
Leistungserbringer - Krankenhäuser und Arztpraxen - sind verpflichtet,
qualitätsrelevante Daten zur Versorgung ihrer Patientinnen und Patienten zu
dokumentieren, die dann zur Bewertung der Versorgungsqualität vergleichend
ausgewertet werden.

Die jeweiligen QS-Verfahren werden vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) in
der "Richtlinie über Maßnahmen der Qualitätssicherung in Krankenhäusern
(QSKH-RL)" und in der "Richtlinie zur einrichtungs- und sektorenübergreifenden
Qualitätssicherung (Qesü-RL)" definiert.

Der G-BA ist das oberste Beschlussgremium der gemeinsamen Selbstverwaltung der
Ärztinnen und Ärzte, Zahnärztinnen und Zahnärzte, Psychotherapeutinnen und
Psychotherapeuten, Krankenhäuser und Krankenkassen in Deutschland. Es regelt
die Rahmenbedingungen für die Qualitätssicherung in verschiedenen Richtlinien.

Dem IQTIG als zentralem Institut für die gesetzlich verankerte
Qualitätssicherung im Gesundheitswesen (§§ 136 ff. SGB V) kommt die Aufgabe zu,
insbesondere dem G-BA, aber auch dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) mit
seiner Expertise bei der Neu- und Weiterentwicklung von QS-Verfahren sowie bei
deren Umsetzung in die Praxis mit den verschiedenen Partnern auf Bundes- und
Landesebene zuzuarbeiten.

Quelle: IQTIG, 25.09.2019

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