Widerstand gegen Umstrukturierungen am Klinikum Dresden /> Kodierfachkraft m/w/d R+V BKK Wiesbaden />

Regelungen zu einem gestuften System von Notfallstrukturen in Krankenhäusern: Ausnahmeregelung zur Aufnahmebereitschaft für beatmungspflichtige Intensivpatienten mydrg.de





star_outline

Regelungen zu einem gestuften System von Notfallstrukturen in Krankenhäusern: Ausnahmeregelung zur Aufnahmebereitschaft für beatmungspflichtige Intensivpatienten

Regelungen zu einem gestuften System von Notfallstrukturen in Krankenhäusern: Ausnahmeregelung zur Aufnahmebereitschaft für beatmungspflichtige Intensivpatienten (Gemeinsamer Bundesausschuss).



In § 15 und § 20 der Regelungen sind Vorgaben zur Kapazität der Versorgung von Intensivpatienten in der erweiterten und umfassenden Notfallversorgung normiert: Krankenhäuser der umfassenden Notfallversorgung halten abweichend von § 10 eine Intensivstation mit mindestens 10 (erweiterte NV) bzw. 20 (umfassende
NV) Intensivbetten vor, die auch zur Versorgung beatmeter Patienten
ausgestattet sind. Es besteht eine Aufnahmebereitschaft auch für
beatmungspflichtige Intensivpatienten auf die Intensivstation innerhalb von 60
Minuten nach Krankenhausaufnahme [...]

Quelle: Gemeinsamer Bundesausschuss, 20.11.2020

« Widerstand gegen Umstrukturierungen am Klinikum Dresden | Regelungen zu einem gestuften System von Notfallstrukturen in Krankenhäusern: Ausnahmeregelung zur Aufnahmebereitschaft für beatmungspflichtige Intensivpatienten | Kodierfachkraft m/w/d R+V BKK Wiesbaden »

Anzeige: ID GmbH
Anzeige