Regelungen zum Qualitätsbericht der Krankenhäuser: Aufnahme einer Übergangsregelung in § 16 und eines Anhangs 1 zur Anlage (Datensatzbeschreibung) für das Berichtsjahr 2020
Regelungen zum Qualitätsbericht der Krankenhäuser: Aufnahme einer Übergangsregelung in § 16 und eines Anhangs 1 zur Anlage (Datensatzbeschreibung) für das Berichtsjahr 2020 (Gemeinsamer Bundesausschuss).