Az. B 1 KR 32/17 R: Inhalt des Versorgungsauftrages eines Plankrankenhauses richte sich nach der zum Zeitpunkt der Leistungserbringung geltenden ärztlichen Weiterbildungsordnung /> Bis 2030 fehlen dem Gesundheitswesen in Sachsen rund 170.000 Vollzeit-Beschäftigte />
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