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Richtlinien für die Qualitätsprüfung in der vollstationären Pflege liegen vor

Richtlinien für die Qualitätsprüfung in der vollstationären Pflege liegen vor (Pressemitteilung).



Am 21. Februar 2019 wurden die aktualisierten Qualitätsprüfungs-Richtlinien für die vollstationäre Pflege vom Bundesministerium für Gesundheit genehmigt. Sie treten am 1. November 2019 in Kraft. Der GKV-Spitzenverband hat am 17. Dezember 2018 aktualisierte
Qualitätsprüfungs-Richtlinien für die vollstationäre Pflege (QPR vollstationär)
beschlossen. Diese bilden ab dem 1. November 2019 die Grundlage für die
Qualitätsprüfungen der Medizinischen Dienste in vollstationären
Pflegeeinrichtungen nach bundesweit einheitlichen Kriterien.

Durch das neue Prüfverfahren verändern sich die Prüfinhalte und der Prüffokus
der externen Qualitätsprüfung. 21 der 24 Qualitätsaspekte des neuen
Prüfinstrumentes beziehen sich auf die Qualität der Bewohnerversorgung.

Ergänzend zur externen Qualitätsprüfung werden von den vollstationären
Pflegeeinrichtungen selbst Qualitätsindikatoren erhoben. Diese werden bei der
externen Qualitätsprüfung stichprobenartig auf ihre Plausibilität geprüft.

Ab der Umsetzung des neuen Prüfverfahrens sind die Qualitätsprüfungen in
vollstationären Pflegeeinrichtungen grundsätzlich einen Tag vorher
anzukündigen; Anlassprüfungen sollen weiterhin unangekündigt erfolgen.

Quelle: MDK, 07.03.2019

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