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Tätigkeitsbericht der Überwachungskommission und der Prüfungskommission zu Transplantationsprogrammen

Tätigkeitsbericht der Überwachungskommission und der Prüfungskommission zu Transplantationsprogrammen (Bundesärztekammer, PDF, 1,7 MB).



Die für die Prüfung der Transplantationszentren in Deutschland zuständigen Kontrollgremien von Bundesärztekammer, Deutscher Krankenhausgesellschaft und GKV-Spitzenverband ziehen in ihrem Tätigkeitsbericht 2020/2021 eine durchweg positive Bilanz ihrer Arbeit. Prüfgegenstand waren im Berichtszeitraum die
Programme der Herz-, Lungen-, Leber-, Nieren- und Pankreastransplantationen der
Jahre 2016 bis 2018.

Aufgrund der verschärften Infektionsschutzmaßnahmen im Zuge der Corona-Pandemie
erfolgten die Prüfungen von insgesamt 45 Transplantationsprogrammen im
Berichtszeitraum in einem schriftlichen Verfahren auf Grundlage von
Krankenakten bzw. mittels eines Webkonferenz-Systems. Die jährliche Visitation
der Vermittlungsstelle (Stiftung Eurotransplant) konnte vor Ort stattfinden
sowie ergänzend im schriftlichen Verfahren. Die Prüfung der
Koordinierungsstelle (Deutsche Stiftung Organtransplantation) erfolgte
schriftlich. „Damit konnten die Kommissionen trotz der pandemiebedingten
Einschränkungen ihren gesetzlichen Prüf-Auftrag vollumfänglich erfüllen“,
berichtet der Vorsitzende der Prüfungskommission, Oberstaatsanwalt Thomas
Schwarz.

Geprüft wurde, ob bei den Angaben der Transplantationszentren für die von
Eurotransplant geführte Warteliste die Bestimmungen des
Transplantationsgesetzes sowie entsprechender Rechtsverordnungen und
Richtlinien eingehalten wurden. „Bei keiner der Prüfungen wurden Anhaltspunkte
für systematische Richtlinienverstöße oder Manipulationen festgestellt. Damit
setzte sich die positive Entwicklung der vergangenen Jahre weiter fort“, sagt
der Vorsitzende der Überwachungskommission, Prof. Dr. Hans Lippert.

Ebenfalls Bestandteil des Tätigkeitsberichts ist die Arbeit der unabhängigen
Vertrauensstelle Transplantationsmedizin zur Meldung von Auffälligkeiten und
Verstößen gegen das Transplantationsrecht. „In der Vertrauensstelle gingen im
Berichtszeitraum 2020/2021 insgesamt 22 Eingaben ein. Dabei handelte es sich um
einzelfallbezogene Fragen zur Organspende und zur Wartelistenführung sowie um
Fragen zur Verteilungsgerechtigkeit bei postmortalen Organspenden. Zudem gingen
Anfragen im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie ein“, teilt der Leiter der
Vertrauensstelle, Prof. Dr. Hans Lilie, mit.

Insbesondere um dem besonderen Informationsinteresse der Öffentlichkeit zu
entsprechen, veröffentlichen die Kommissionen ihre abgeschlossenen Prüfberichte
kontinuierlich auf der Internetseite der Bundesärztekammer. Einmal im Jahr
fassen sie ihre Berichte in Form eines Tätigkeitsberichts zusammen und
veröffentlichen diesen sowie die hinsichtlich der personenbezogenen Daten
anonymisierten Kommissionsberichte auf der Internetseite der
Bundesärztekammer.

Die Prüfungskommission und die Überwachungskommission überprüfen in
regelmäßigen Abständen im gesetzlichen Auftrag die Tätigkeiten der
Vermittlungsstelle und der Koordinierungsstelle sowie verdachtsunabhängig in
der Regel alle drei Jahre die 126 Transplantationsprogramme der 46
Transplantationszentren in Deutschland.

Quelle: GKV-Spitzenverband, 15.12.2021

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