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Verdacht auf Behandlungsfehler in 25 Prozent der Fälle bestätigt

Verdacht auf Behandlungsfehler in 25 Prozent der Fälle bestätigt (Pressenachricht, PDF, 2 MB).



Im vergangenen Jahr sind bei den Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen bei den Ärztekammern 8.449 Anträge auf Begutachtung eingegangen, bei denen ein Behandlungsfehler vermutet wurde. Das sind gut zwölf Prozent weniger als 2020. Das geht aus der Behandlungsfehlerstatistik 2021 hervor, die die
Bundesärztekammer (BÄK) heute (10.11.) vorgelegt hat. Bei 5.324
Sachentscheidungen, die im vergangenen Jahr getroffen wurden, wurde in 1.293
Fällen ein Behandlungsfehler oder ein Risikoaufklärungsmangel erkannt, der bei
einem Patienten oder einer Patientin kausal zu einem Gesundheitsschaden geführt
hat und einen Entschädigungsanspruch begründete. Der BÄK zufolge liegt die
Anerkennungsquote damit bei knapp 25 Prozent.

Aus Fehlern lernen

„Überall dort, wo Menschen arbeiten, passieren Fehler – auch in der Medizin.
Damit gehen wir offen um, lernen aus ihnen und unterstützen betroffene
Patientinnen und Patienten, zu ihrem Recht zu kommen“, sagte Dr. Ellen
Lundershausen, Vizepräsidentin und Co-Vorsitzende der Ständigen Konferenz der
Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen der BÄK, anlässlich der
Veröffentlichung der Behandlungsfehlerstatistik. „Jeder Fehler innerhalb der
Behandlung ist einer zu viel. Unser Ziel ist es auszuschließen, dass ein und
derselbe Fehler zweimal passiert“, so die BÄK-Vizepräsidentin. Dazu diene unter
anderem auch die Analyse der Behandlungsfehlerdaten.

Operationen am häufigsten betroffen

Die häufigsten Diagnosen, die zu Behandlungsfehlervorwürfen führten, waren der
BÄK zufolge Knie- und Hüftgelenkarthrosen sowie Unterschenkel- und
Sprunggelenkfrakturen. Von Behandlungsfehlervorwürfen waren die Krankenhäuser
häufiger betroffen als niedergelassene Ärztinnen und Ärzte.

„Wir müssen die Risiken in der Medizin richtig einordnen, um Patienten nicht
unnötig zu verunsichern“, sagte Professor Dr. Andreas Crusius, ebenfalls
Vorsitzender der Ständigen Konferenz der Gutachterkommissionen und
Schlichtungsstellen. Angesichts von 719 Millionen Behandlungsfällen in den
Praxen und 19,4 Millionen Behandlungsfällen in den Kliniken (Stand 2019) liege
die Zahl der festgestellten Behandlungsfehler im Promillebereich.

Quelle: Pressenachricht, 10.11.2022

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