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Zweite Strukturabfrage: Personelle Ausstattung von Perinatalzentren

Zweite Strukturabfrage des IQTIG zur personellen Ausstattung von Perinatalzentren gestartet (IQTIG).



Krankenhausstandorte, die sehr kleine Frühgeborene behandeln, sind seit Anfang 2018 verpflichtet Angaben zur strukturellen sowie personellen Ausstattung der Einrichtung an das IQTIG zu übermitteln. Damit soll geprüft werden, ob diese Perinatalzentren
(Versorgungsstufe I und II) bzw. Einrichtungen mit perinatalem Schwerpunkt (Versorgungsstufe III) die festgelegten strukturellen und personellen Voraussetzungen einhalten.

Das IQTIG nimmt die Daten der Strukturabfrage einmal im Jahr entgegen – immer
zwischen dem 1. und 15. Januar. Bis 31. Januar sind noch Korrekturen der
übermittelten Angaben möglich. Die erfassten Daten beziehen sich jeweils auf
das Jahr zuvor. Im Januar 2019 werden demnach die Daten aus dem Erfassungsjahr
2018 erhoben. Im vergangenen Jahr beteiligten sich insgesamt 310 Einrichtungen
an der Strukturabfrage.

Zur Übermittlung der Daten besteht die Möglichkeit die Registrierungsplattform
https://login.perinatalzentren.org zu nutzen oder die Daten an
nicu(at)iqtig.org zu senden.

Grundlage für die Abfrage ist die Qualitätssicherungs-Richtlinie für Früh- und
Reifgeborene (QFR-RL) des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA).
Perinatalzentren sind Spezialkliniken, die sich auf die medizinische Behandlung
sehr kleiner Frühgeborener mit einem Geburtsgewicht von unter 1.500 Gramm
spezialisiert haben. Für Frühchen mit einem Geburtsgewicht von mindestens 1.500
Gramm sind Einrichtungen mit perinatalem Schwerpunkt (Versorgungsstufe III)
zuständig.

Nach Auswertung der Daten übergibt das IQTIG seinen Bericht an den G-BA, der
dann über Ergänzungen oder Weiterentwicklungen der entsprechenden
Qualitätssicherungs-Richtlinie entscheidet.

Quelle: IQTIG, 02.01.2019

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