Kartellamt habe mögliche Fusion der Kreiskrankenhäuser in Dormagen und Grevenbroich mit dem städtischen Lukaskrankenhaus Neuss freigegeben /> Az. L 2 KR 66/16: Bei Aufnahme zur Shunt-Revision nach Verschluss sei als Hauptdiagnose T82.5 anzugeben, nicht N18.5 />
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