Az. 132 C 36019/05: Schönheitssalon muss aufklären über Erfolgsquote
Az. 132 C 36019/05: Schönheitssalon muss aufklären über Erfolgsquote. Die Betreiber von Wellness- und Beautycentern haften, wenn ein versprochener Behandlungserfolg nicht eintritt, so eine Entscheidung des Amtsgerichts München (Verbraucherschutzportal-TV).