Az. B 1 KR 10/19 R: Die Ärzte des Medizinischen Dienstes sind bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben nicht verpflichtet, als Medizincontroller des Krankenhauses tätig zu sein
Az. B 1 KR 10/19 R: Die Ärzte des Medizinischen Dienstes sind bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben nicht verpflichtet, als Medizincontroller des Krankenhauses tätig zu sein. Sie sind nur ihrem ärztlichen Gewissen unterworfen (Medizinrecht RA Mohr).
5-378 - B 1 KR 10/19 R - DRG-Recht - Excimer-Laser - F18A - Krankenhausabrechnung - Krankenhausrecht - Krankenkassen - MDK - Medizincontrolling - Medizinischer Dienst MD - Sozialgericht - Urteil - Verjährung - Verwirkung - Zusatzentgelt - URL