Az. B 1 KR 12/20 R: Eine Verlegung im Sinne der FPV 2013 setzt nur voraus, dass ein Versicherter innerhalb von 24 Stunden aus einem Krankenhaus entlassen und in ein anderes aufgenommen wurde
Az. B 1 KR 12/20 R: Eine Verlegung im Sinne der FPV 2013 setzt nur voraus, dass ein Versicherter innerhalb von 24 Stunden aus einem Krankenhaus entlassen und in ein anderes aufgenommen wurde (Urteilsbegründung).
Abschläge - B 1 KR 12/20 R - Bayern - Bundessozialgericht BSG - DRG-Recht - Fallpauschalen - FPV - G48A - Krankenhausabrechnung - Krankenhausrecht - Krankenkassen - Landesvertrag nach § 112 SGB V - Rechnungskorrektur - stationäre Krankenhausbehandlung - Urteil - Verlegung - URL