Az. B 1 KR 13/24 R: Deutsche Kodierrichtlinie 1001l stelle keine über die "intensivmedizinische Versorgung" hinausgehenden Anforderungen auf mydrg.de





account_balance

Az. B 1 KR 13/24 R: Deutsche Kodierrichtlinie 1001l stelle keine über die "intensivmedizinische Versorgung" hinausgehenden Anforderungen auf

Az. B 1 KR 13/24 R: Eine intensivmedizinische Versorgung als Voraussetzung für die Geltendmachumng von Beatmungsstunden ist der Funktion nach zu beurteilen (Urteilsbegründung).

« Landeskrankenhaus Andernach: Geschäftsführer entlastet | Az. B 1 KR 13/24 R: Deutsche Kodierrichtlinie 1001l stelle keine über die "intensivmedizinische Versorgung" hinausgehenden Anforderungen auf | Krankenhausverkauf in Flensburg »