Die Kantone wollen die Pflege in die einheitliche Finanzierung ambulanter und stationärer Leistungen einbeziehen /> Kodierfachkraft Katholisches Klinikum Lünen / Werne GmbH />

Az. B 1 KR 31/18: Nach der Prüfverfahrensvereinbarung ist es zulässig, mit Forderungen aufzurechnen, die in einer Sammelüberweisung mit Entlassdatum, Fall- und Rechnungsnummer sowie dem konkreten Zahlbetrag aufgeführt sind mydrg.de





account_balance

Az. B 1 KR 31/18: Nach der Prüfverfahrensvereinbarung ist es zulässig, mit Forderungen aufzurechnen, die in einer Sammelüberweisung mit Entlassdatum, Fall- und Rechnungsnummer sowie dem konkreten Zahlbetrag aufgeführt sind

Az. B 1 KR 31/18: Nach der Prüfverfahrensvereinbarung ist es zulässig, mit Forderungen aufzurechnen, die in einer Sammelüberweisung mit Entlassdatum, Fall- und Rechnungsnummer sowie dem konkreten Zahlbetrag aufgeführt sind (Medizinrecht RA Mohr).

« Die Kantone wollen die Pflege in die einheitliche Finanzierung ambulanter und stationärer Leistungen einbeziehen | Az. B 1 KR 31/18: Nach der Prüfverfahrensvereinbarung ist es zulässig, mit Forderungen aufzurechnen, die in einer Sammelüberweisung mit Entlassdatum, Fall- und Rechnungsnummer sowie dem konkreten Zahlbetrag aufgeführt sind | Kodierfachkraft Katholisches Klinikum Lünen / Werne GmbH »

Anzeige: ID GmbH
Anzeige