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Az. B 1 KR 31/20 R: Ist die Kodierbarkeit der frührehabilitativen geriatrischen Komplexbehandlung (hier: OPS-2010 8-550.1) von einem Mindestalter der Patienten abhängig? mydrg.de





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Az. B 1 KR 31/20 R: Ist die Kodierbarkeit der frührehabilitativen geriatrischen Komplexbehandlung (hier: OPS-2010 8-550.1) von einem Mindestalter der Patienten abhängig?

Az. B 1 KR 31/20 R: Ist die Kodierbarkeit der frührehabilitativen geriatrischen Komplexbehandlung (hier: OPS-2010 8-550.1) von einem Mindestalter der Patienten abhängig? (Terminvorschau 02/21).



Die Klägerin ist Trägerin eines in den Krankenhausplan des Landes Brandenburg auf-genommenen Krankenhauses. Dort wurde Anfang 2010 die am 15.3.1950 geborene Versicherte nach einem erlittenen Schlaganfall vollstationär zunächst in der neurologischen und nachfolgend
in der geriatrischen Abteilung behandelt. Die Klägerin stellte der Beklagten für diese Behandlung 10.875,71 Euro auf der Grundlage der DRG B44A in Rechnung. Hierzu gelangte die Klägerin, indem sie
unter anderem die Prozedur 8-550.1 (geriatrische frührehabilitative
Komplexbehandlung, mindestens 14 Behandlungstage und 20 Therapieeinheiten) des
OPS 2010 verschlüsselte. Die Beklagte veranlasste eine Prüfung durch den MDK,
der die Richtigkeit der Abrechnung bestätigte. Sie beglich daraufhin im Juli
2011 den Rechnungsbetrag sowie die von der Klägerin ebenfalls in Rechnung
gestellte Aufwandspauschale. Im September 2015 forderte die Beklagte unter
Berufung auf das Urteil des BSG vom 23.6.2015 - B 1 KR 21/14 R - einen Betrag
von 5.548,52 Euro zurück, weil die Versicherte zum Zeitpunkt der Behandlung
noch nicht 60 Jahre alt gewesen sei.

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Quelle: Terminvorschau 02/21, 14.01.2021

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