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Az. B 1 KR 36/20 R: Abstrakt durchgeführte Strukturanalyse darf in die Rechnungsprüfung eingehen (OPS 8-98f und PrüfvV 2014), landesvertragliches Aufrechnungsverbot steht hintan mydrg.de





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Az. B 1 KR 36/20 R: Abstrakt durchgeführte Strukturanalyse darf in die Rechnungsprüfung eingehen (OPS 8-98f und PrüfvV 2014), landesvertragliches Aufrechnungsverbot steht hintan

Az. B 1 KR 36/20 R: Eine abstrakt durchgeführte Strukturanalyse darf in die Rechnungsprüfung eingehen (hier: OPS 8-98f und PrüfvV 2014), landesvertragliches Aufrechnungsverbot steht hintan (Urteilsbegründung).

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