Hessing Kliniken nutzen vollständig digitalisierten Patientendokumentation /> Kliniken drohen Bettenschließungen wegen Personaluntergrenzen />

Az. B 1 KR 40/17 R: BSG zur Einsichtnahme der klagenden Krankenkasse in abrechnungsrelevante Behandlungsunterlagen Beatmungsstunden mydrg.de





account_balance

Az. B 1 KR 40/17 R: BSG zur Einsichtnahme der klagenden Krankenkasse in abrechnungsrelevante Behandlungsunterlagen Beatmungsstunden

Az. B 1 KR 40/17 R: BSG zur Einsichtnahme der klagenden Krankenkasse in abrechnungsrelevante Behandlungsunterlagen (hier: Beatmungsstunden) - Rückverweis an Vorinstanz (Terminbericht).



Terminbericht
Der Senat hat auf die Revision der klagenden Krankenkasse die Sache
zurückverwiesen. Er kann in der Sache nicht abschließend entscheiden, ob der
Erstattungsanspruch der Klägerin gegen den beklagten Krankenhausträger besteht.
Er darf seiner Entscheidung die anspruchserhebliche Feststellung des LSG, der
Versicherte sei 281 Stunden beatmet worden, nicht zugrunde legen. Das LSG hat
sich hierfür auf Behandlungsunterlagen des Beklagten gestützt, ohne der
Klägerin die gesetzlich gebotene Einsichtnahme zu gewähren.

Quelle: Terminbericht, 20.12.2018

« Hessing Kliniken nutzen vollständig digitalisierten Patientendokumentation | Az. B 1 KR 40/17 R: BSG zur Einsichtnahme der klagenden Krankenkasse in abrechnungsrelevante Behandlungsunterlagen Beatmungsstunden | Kliniken drohen Bettenschließungen wegen Personaluntergrenzen »

Anzeige: ID GmbH
Anzeige